Alle Artikel in der Kategorie:
Das Unternehmen medienwelt e.k. bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigen im sogenannten „Gesundheits-Info-Blatt“ zu veröffentlichen. Eine Klage gegen ein Mitglied von uns wurde zurückgezogen.
Am 14.04.2023 wurde am Amtsgericht Braunschweig ein erfreuliches Urteil für unser Mitglied gefällt. Eine Klage der Astragon Entertainment GmbH, Düsseldorf, vertreten durch die NIMROD Rechtsanwälte, Berlin, wurde abgewiesen.
Aktenzeichen: 4 C 4301/22 (VI): Am 24.03.2023 wurde am Amtsgericht Oldenburg ein erfreuliches Urteil für eins unserer Mitglieder verkündet. Eine Klage der Debcon GmbH wurde abgewiesen. Wie es zu dem Verfahren kam und wie das Gericht seine Entscheidung begründet, erfahren Sie hier.
Ist eine Lootbox mit einem Überraschungsei vergleichbar? Keine einfache Frage, zu der es sicherlich unterschiedliche Ansichten geben dürfte. Eine aktuelle Entscheidung des Bezirksgericht Hermagor in Österreich könnte die Meinung der Kritiker stärken, die Lootboxen als „illegales Glücksspiel“ ansehen.
Am 15.03.2022 fällte das Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd ein erfreuliches Urteil für ein Mitglied von Verbraucherdienst. Die Klage der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner und Kollegen, wurde abgewiesen.
Das Amtsgericht Pankow hat mit der Entscheidung 101 C 69/22 eine Klage von Druckstudio Streit S.a.r.l. mit Urteil abgewiesen.
Jeder kennt den Ausspruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Das muss jedoch nicht bedeuten, dass es zwangsläufig zu keinem Urteil kommt, nur weil eine Partei nicht zur Verhandlung erscheint. So geschah es nun in Gerichtsterminen mit der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH, die durch Abwesenheit vor diversen Gerichten glänzte. Die Folge: erfreuliche Versäumnisurteil für unsere Mitglieder.
Die Debcon GmbH aus Bottrop traf am 23.08.2022 vor dem Düsseldorfer Amtsgericht auf ein Mitglied, welches von einem unserer angeschlossenen Anwälte vertreten wurde. Die Debcon wollte ihre Ansprüche aus einer älteren Forderung geltend machen, der eine Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Schalast und Partner vorausging.
Am Amtsgericht Homburg wurde am 20.06.2022 ein erfreuliches Urteil für unser Mitglied verkündet. Es handelt sich hierbei um ein Versäumnisurteil im Rechtsstreit zwischen der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH und unser Mitglied, vertreten durch einen unserer angeschlossenen Rechtsanwälte.
Zu der Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH haben wir bereits in mehreren Artikeln, die auf unseren Blogs veröffentlicht wurden, berichten können. Nun ist es mal wieder Zeit für ein neues Gerichtsurteil, über das sich ein Mitglied von uns freuen kann: Die Klage gegen ihn wurde abgewiesen.
Keine Ahnung wo die Bewertungen her kommen aber alle sind offensichtlich gefakt. .ganzen Kommentar lesen..