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Auch Geschäftsführer können Kurzarbeitergeld erhalten. Dies gilt laut einer Entscheidung des Sozialgerichtes Speyer zumindest dann, wenn es sich um einen Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt. Denn ein Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft sei ebenso von Arbeitslosigkeit bedroht wie ein Arbeitnehmer. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld sei daher von dem Willen des Gesetzgebers umfasst. Kurzarbeitergeld solle gerade die Arbeitslosigkeit verhindern.
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machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..