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Auch Geschäftsführer können Kurzarbeitergeld erhalten. Dies gilt laut einer Entscheidung des Sozialgerichtes Speyer zumindest dann, wenn es sich um einen Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt. Denn ein Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft sei ebenso von Arbeitslosigkeit bedroht wie ein Arbeitnehmer. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld sei daher von dem Willen des Gesetzgebers umfasst. Kurzarbeitergeld solle gerade die Arbeitslosigkeit verhindern.
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Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo ich habe gesehen auf mein Konto es ist mehr als 200 Euro abgezogen seit… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe über standesamt.com eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bestellt. Leider ist die Anfrage nie bei dem zuständigen Amt… .ganzen Kommentar lesen..
Guten Morgen, genau so einen Brief habe ich heute am 27.01.24 erhalten, so eine ähnliche Masche haben vor einiger Zeit… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe eine Abmahnung von Global Trust erhalten. .ganzen Kommentar lesen..