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Auch Geschäftsführer können Kurzarbeitergeld erhalten. Dies gilt laut einer Entscheidung des Sozialgerichtes Speyer zumindest dann, wenn es sich um einen Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt. Denn ein Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft sei ebenso von Arbeitslosigkeit bedroht wie ein Arbeitnehmer. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld sei daher von dem Willen des Gesetzgebers umfasst. Kurzarbeitergeld solle gerade die Arbeitslosigkeit verhindern.
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Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..