Alle Artikel mit dem Tag:
Die Kanzlei IPPC Law aus Berlin meldet sich mit einer neuen Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zurück. Auftraggeberin ist die Firma Aylo Premium Ltd., die zuvor als MG Premium Ltd. bekannt war.
Am 14.04.2023 wurde am Amtsgericht Braunschweig ein erfreuliches Urteil für unser Mitglied gefällt. Eine Klage der Astragon Entertainment GmbH, Düsseldorf, vertreten durch die NIMROD Rechtsanwälte, Berlin, wurde abgewiesen.
Die Debcon GmbH aus Bottrop traf am 23.08.2022 vor dem Düsseldorfer Amtsgericht auf ein Mitglied, welches von einem unserer angeschlossenen Anwälte vertreten wurde. Die Debcon wollte ihre Ansprüche aus einer älteren Forderung geltend machen, der eine Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Schalast und Partner vorausging.
Aktuell sollen Abmahnungen im Auftrag der Catprint Media GmbH im Umlauf sein. Es soll dabei um Uli Stein Cartoons gehen, die ohne Genehmigung im Netz verbreitet wurden. Wir fassen das Thema übersichtlich zusammen und geben erste Informationen, wie Betroffene reagieren können.
Ist Filesharing tot? Mitnichten! Trotz vieler Streaming-Alternativen wird auch im Jahr 2022 das Teilen und Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt. Frommer Legal ist weiterhin eine der Kanzleien, die u.a. mit Abmahnungen für Rechteinhaber wie Warner Bros. Entertainment GmbH aktiv ist.
Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin wurden in der Vergangenheit beauftragt, um Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Auftraggeber waren unter anderem die Astragon Entertainment GmbH. In den Abmahnungen wurden in der Regel dem Empfänger bzw. Anschlussinhaber vorgeworfen, einen urheberrechtlich geschützten Titel über einen bestimmten Internetanschluss verbreitet zu haben.
Eine Frommer Legal Abmahnung ist kein Fake – diese Erfahrung musste ein Verbraucher und Mitglied unseres Vereins machen. Ein Ignorieren des Vorwurfs kann fatale Folgen haben, da die Kosten deutlich in die Höhe schnellen können. In einem von uns begleiteten Fall kam es sogar zum Vollstreckungsbescheid und zur Klage gegen den zuvor Abgemahnten.
das erneute Posten eines Tweets. Die Gründe dafür sind mannigfaltig; ein lustiger, informativer oder interessanter Tweet kann durch das Teilen bzw. Retweeten eine größere Reichweite erzielen und somit mehr Leute erreichen. Auch die anderen bekannten Social Networks wie Facebook und Instagram geben Nutzern die Möglichkeit dieser Interaktivität. In den Inhalten sind nicht selten Fotos, Bilder (oder Memes), Videos, Artikeln oder gar Musik zu finden. Doch wie sieht es hier dem Urheberrecht aus? Es endet nicht bei Twitter.
Das illegale Anbieten (und das Downloaden) von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung nimmt trotz Streaming-Anbietern wie Netflix und Co. kein Ende. Eine negative Folge könnte eine kostspielige Abmahnung wegen Filesharing sein.
Nutzer von Fotos aus dem Internet, die ihre Bilder mittels Creative Commons Lizenzen ins Netz stellten, laufen Gefahr, eine kostspielige Abmahnung zu erhalten. In den Schreiben kann behauptet werden, dass die Fotografie durch den Abgemahnten ohne Einwilligung des Rechteinhabers und ohne Nennung des Gleichen erfolgt sein soll.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..