TItel: Illegales Glückspiel: Lootbox Urteil in Österreich – Verbot auch in Deutschland denkbar?

Illegales Glückspiel: Lootbox Urteil in Österreich – Verbot auch in Deutschland denkbar?

31.03.23

Ist eine Lootbox mit einem Überraschungsei vergleichbar? Keine einfache Frage, zu der es sicherlich unterschiedliche Ansichten geben dürfte. Eine aktuelle Entscheidung des Bezirksgericht Hermagor in Österreich könnte die Meinung der Kritiker stärken, die Lootboxen als „illegales Glücksspiel“ ansehen.

Lootboxen werden in zahlreichen Spielen angeboten

Am Bezirksgericht Hermagor wurde am 26.02.2023 in erster Instanz einer Musterklage entschieden, dass die Verträge mit einer Betreiberin einer Playstation-Plattform ungültig seien. Dabei handelte es sich um den Kauf sogenannter Lootboxen in den bekannten FIFA-Spielen von Electronic Arts. Angeklagt war jedoch die Betreiberin Sony Interactive Entertainment, welche die Lootboxen in diesem Fall verkaufte.

Es soll sich dabei um einen Verstoß gegen das Glücksspiel-Monopol in Österreich handeln. Der 26jährige Kläger soll in unterschiedlichen FIFA-Games mehr als 10.000 EUR in Lootboxen investiert und somit verspielt haben.

In den besagten Spielen beinhalten die Lootboxen „virtuelle Kicker“ in einer Art Karten-Pack, wie es aus anderen Games ebenfalls bekannt ist. Doch was ist in den Lootboxen drin? Das ist meist für den Spieler nicht einsehbar. Zwar gibt es Spiele, die mögliche Inhalte präsentieren, die aber nicht verbindlich sind. Verkauft werden die Lootboxen in vielen Spielen, aber eben auch in den FIFA-Games von Electronic Arts – jedoch auch über Plattformen bzw. Shops wie Steam.

Sony fehlt eine Glücksspiellizenz

Es stellt sich die Frage, ob Lootboxen im Grunde nichts anderes als illegales Glücksspiel ist. Diese Diskussion wird seit Jahren intensiv geführt. Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Hermagor kommen entscheidende Argumente hinzu. Das Gericht spricht den Lootboxen einen finanziellen Gegenwert zu, was sie sozusagen als Glücksspiel klassifiziert.

Anbieterin Sony besitzt jedoch keine Glücksspiellizenz in Österreich, was die Kaufverträge ungültig werden lässt. In diesem Fall soll Sony eine Summe von 338 Euro zurückzahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, d.h. Sony kann immer noch Berufung einlegen. Doch das dürfte noch lange nicht das Ende sein: 20 europäische Verbraucherschutzorganisationen sollen angekündigt haben, gegen Lootboxen vorzugehen.

Ob eine solche Entscheidung auch in Deutschland möglich wäre, ist derzeit noch nicht absehbar. Dazu müssten Lootboxen ebenfalls als illegales Glücksspiel eingestuft werden – sprich die virtuellen Inhalte müssten eine Art „finanziellen Gegenwert“ repräsentieren. Doch stellt dies dann gleichzeitig einen Vermögenswert dar? Keine einfache Frage.

Es bleibt weiter zu beobachten, wie sich die Lage entwickelt. Einige Game-Produzenten ändern bereits ihre Lootboxen-Politik aufgrund der kritischen Urteile der vergangenen Jahre. Wir bleiben am Ball.

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