Beitragsbild: Mit Inkassoschreiben richtig umgehen-Seriöse und dubiose Inkassofirmen

Inkassobrief | Seriös oder unseriös | Inkassounternehmen

06.03.15

Inkassoschreiben per Brief

Haben Sie sich erschrocken, weil Sie einen Inkassobrief erhalten haben? Zweifeln Sie daran, ob alles seine Richtigkeit hat? Der Verbraucherdienst e.V. gibt Ihnen einige Tipps, wie Sie mit Inkassoschreiben umgehen können und wie Sie reagieren sollten.

Das Wichtigste daran ist, dass Sie die Ruhe bewahren und nicht voreilig zahlen. Zahlen Sie bitte auch keinen Teilbetrag, denn dieses könnte schon als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

Inkassounternehmen stehen unter behördlicher Aufsicht, und müssen sich an Gesetze halten. Zum Beispiel ist ein Inkassobüro dazu verpflichtet, Ihnen den Auftraggeber zu nennen. Ebenfalls muss der Forderungsgrund oder der Vertragsgegenstand angegeben sein. Wenn Ihnen der Forderungsgrund oder der Auftragsgeber unbekannt sein sollte, ist das ein erstes Zeichen, dass hier vielleicht etwas nicht stimmt. Sollten Sie zu dem Forderungsgrund keine Mahnung erhalten haben, lesen Sie den Abschnitt unter „Inkassoschreiben ohne vorherige Mahnung“ noch mal später genau nach.

Suchen Sie auch mal im Rechtsdienstleistungs-Register oder im Anwaltsverzeichnis nach Ihrer Inkassofirma. Finden Sie das Unternehmen oder den Anwalt nicht in diesem Register, könnte dies ein zweiter deutlicher Hinweis auf einen zweifelhaften Inkassobrief sein.

Inkassobüros müssen auf Ihren Briefkopf ihre vollständige Registrierung bei der zuständigen Behörde angeben. Achten Sie auf die Namensnennung der jeweiligen Behörde. Liegt die Stadt dieser Behörde im Ausland, handelt es sich wahrscheinlich um ein zweifelhaftes Inkassoschreiben. Die entsprechenden Behörden finden Sie ebenfalls auf der Seite Justitzportal.

Unseriöse Inkassoschreiben

Wenn eine Inkassofirma nicht im Register für Inkassodienstleistungen zu finden ist, darf dieses nicht in Deutschland tätig werden. Rechtsanwälte, die Inkasso beitreiben, müssen im Anwaltsverzeichnis stehen. Besitzt ein Inkassobüro keine Zulassung, riskiert es in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Überprüfen Sie bitte noch einmal das Inkassoschreiben auf die folgenden Merkmale:

  • schlechte Rechtschreibung (rechnung statt Rechnung, Anschrieft statt Anschrift)
  • Reizwörter wie „Kündigung“, „persönlicher Besuch“, Schufa Eintrag
  • Drohungen mit der Staatsanwaltschaft
  • eine Bankverbindung im Ausland, d.h. die IBAN fängt nicht mit DE an.
  • die angegebene E-Mail Adresse ist bei einem kostenlosen Anbieter registriert
    (zum Beispiel @gmail.com, @hotmail.com, @gmx.net)
  • Der Forderungsgrund resultiert aus Gewinnspielen, Routenplanern, Singlebörsen, Google Ranking-Versprechen sowie aus dubiosen Webseiten.

Treffen einige der hier genannte Punkte zu, sollten Sie noch misstrauischer werden.

Inkassounternehmen, von denen wir schon unseriöse Inkassoschreiben erhalten haben:

  • Expo Forderungs Management
  • Global Network Inkasso
  • GCM Global Claims Management
  • Europa Inkasso GmbH
  • Inkasso Partner GmbH
  • Welt Forderungs Management
  • Justorat
  • Inkasso Goldbach Ltd.
  • Hertz Forderungs Service
  • Inkassodienst EXPO

Da sich die Namen der dubiosen und unseriösen Inkassofirmen häufig ändern und immer neue Firmen wie Pilze aus dem Boden schießen, hat die vorliegende Liste leider keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl wir diese Liste mit den unseriösen Inkassofirmen laufend aktualisieren, lohnt sich auf jeden Fall noch ein Anruf beim Verbraucherdienst e.V.  Die kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeiter geben Ihnen allgemeine Informationen unter 0201 – 176 790 oder per E-Mail gerne Auskunft. Mitglied sein- heißt immer aktuell informiert zu sein!

Massenhaft zweifelhafte Inkassoschreiben werden oft von Betrügern aus dem Ausland versendet. Die Texte werden dann meistens mit einem Übersetzungsprogramm erstellt. Sie werden beim Lesen dann recht schnell feststellen, das es sich hierbei um kein gutes Deutsch handelt. Meistens sind auch Teile davon gar nicht übersetzt worden. Somit finden Sie auch englische Wörter in dem sonst deutschen Text.

Treffen einige hier genannte Punkte auf Ihre Mahnung zu, sollten Sie vorsichtshalber mit dem Verbraucherdienst e.V. Rücksprache halten. Durch die Vertretung von vielen Mitgliedern und die gesammelten Informationen durch Verbraucher, fällt es unseren kompetenten Mitarbeitern in einem persönlichen Gespräch meistens sehr leicht, das Schreiben auf seine Wichtigkeit zu bewerten.

Da es sich hier um eine kostenlose Erstberatung handelt, gehen Sie dabei kein Risiko ein sich zu vergewissern. Wir warnen Sie jetzt schon mal: Wenn Ihre Daten bei dubiosen Firmen einmal im Umlauf sind, müssen Sie mit weiteren Inkassoschreiben rechnen. Wir nennen dies intern eine Inkassoschleife, mit der Sie rechnen müssen. Zahlen Sie bitte keinesfalls eine unseriöse Inkassoforderung. Der Wert Ihrer persönlichen Daten steigt dadurch und Sie werden noch häufiger von unseriösen Firmen angeschrieben.

Eingetragene Inkassofirmen

Wie schon oben erwähnt müssen sich in Deutschland registrierte Inkassounternehmen an einige Regeln und Gesetze halten. Tun diese Firmen das nicht, kann auch deren Zulassung entzogen werden. Dieses ist auch schon einige Male in der Vergangenheit passiert.

Die Inkassounternehmen sollten in Bundesverbänden organisiert sein, die sich ihrer Verantwortung auch gegenüber dem Schuldner (hoffentlich) bewusst sind. Die Inkasso Verbände haben manchmal einen Kodex an denen sich ihre Inkasso Mitglieder halten sollen.

Im Inkassoschreiben oder einer Mahnung von einem eingetragenen Inkassounternehmen ist der Auftraggeber, der Grund der Forderung und eine detaillierte Aufstellung der Gebühren und Zinsen detailliert aufgeführt. Dabei müssen sich die Gebühren innerhalb einer bestimmten Staffelung befinden, die abhängig von der jeweiligen Forderungshöhe ist. Inkassoforderungen sind häufig Massenmandate, sodass eine individuelle Prüfung der einzelnen Forderung durch ein Inkassounternehmen nicht durchgeführt werden kann. Aus diesem Grunde könnten geltend gemachte Forderungen auch unberechtigt sein. Der Schuldner sollte daher nicht übereilt Zahlung leisten. Wenn der Schuldner der Meinung ist, den Gläubiger nicht zu kennen, geschweige denn sich erklären kann, woraus sich die Forderung zusammen stellt.

Die bekanntesten oder größten Inkassounternehmen sind zurzeit:

 

Verbraucher sollten sich grundsätzlich im klaren sein, das wenn Sie Inkassoforderungen ignorieren, gerichtliche Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Klagen und/oder  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Folge sein können. Leider ist es so, das Verbraucherdienst e.V. häufig anrufe von Verbrauchern erhält, wo eine Hilfe nicht mehr möglich ist, weil bereits die geltend gemachten Forderungen durch das Inkassounternehmen oder Gläubiger tituliert wurden. Und Zwangsvollsteckungsmaßnahmen bereits eingeleitet wurden.

Deshalb bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse sich so früh wie möglich bezüglich einer Inkassoforderung zu reagieren. Wir kennen einige Inkassofirmen, die sehr hart gegen die Schuldner vorgehen. Kaum haben diese sich umgesehen, ist Ihr Konto schon gepfändet. Hiervon dürfte auch bald Ihr Arbeitgeber erfahren, was mit weiteren Unannehmlichkeiten verbunden ist. Einige der zugelassenen Inkassobüros nehmen es leider nicht so genau bei der Auswahl der Firmen, für die sie Forderungen eintreiben. Hier kann es sich auf den ersten Blick auf sehr fragwürdige Dienstleistungen handeln.

Inkassoschreiben ohne vorherige Mahnung

Ja, die gibt es auch. Inkassounternehmen können auch als Dienstleister auftreten um Betriebe bei deren Rechnungsstellung zu entlasten. Die Gründe können sein, das die Firma die Buchhaltung outgesourct hat oder diese dringend neues Geld braucht. Die Rechnung des Unternehmens wird dann schon mal vom Inkassobüro bezahlt und dieses überwacht auch den Zahlungseingang des Kunden. Bei diesem Vorgehen dürfen keine Inkassogebühren anfallen.

Anders ist es jedoch wenn Sie in Verzug sind. Eine vorherige Mahnung oder Zahlungserinnerung gehört zwar zum guten Umgang mit Kunden dazu, muss aber nicht sein. Nach circa einem Monat befinden Sie sich bei einer normalen Rechnung im Verzug. Sollte auf Ihrer Rechnung zum Beispiel ein Datum stehen (zahlbar bis …) befinden Sie sich ab diesem Datum im sogenannten Zahlungsverzug. Die Inkassogebühren müssen Sie als Verbraucher dann zahlen, wenn es in Ihrem Vertrag ausdrücklich so vereinbart war.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen nach.


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Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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