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Aktuelle Urteile rund um das Thema Miete.
Schimmel in der Wohnung ist ein leidiges Thema. Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall, ist unter Umständen eine Mietminderung möglich. Das Landgericht Berlin hat zuletzt in so einem Fall entschieden. Sofern der Vermieter über das richtige Lüftungsverhalten aufklärt, muss diese Information auch korrekt sein. Sind die Informationen, zum Beispiel durch ein nicht ausreichendes Merkblatt, lücken- oder gar fehlerhaft, so können entstehende Feuchtigkeitsschäden nicht dem Mieter angelastet werden.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..