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Aktuelle Urteile rund um das Thema Miete.
Schimmel in der Wohnung ist ein leidiges Thema. Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall, ist unter Umständen eine Mietminderung möglich. Das Landgericht Berlin hat zuletzt in so einem Fall entschieden. Sofern der Vermieter über das richtige Lüftungsverhalten aufklärt, muss diese Information auch korrekt sein. Sind die Informationen, zum Beispiel durch ein nicht ausreichendes Merkblatt, lücken- oder gar fehlerhaft, so können entstehende Feuchtigkeitsschäden nicht dem Mieter angelastet werden.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..