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Miete

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Schimmelbefall: Vermieter haftet bei mangelhafter Aufklärung

24.06.21

Schimmel in der Wohnung ist ein leidiges Thema. Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall, ist unter Umständen eine Mietminderung möglich. Das Landgericht Berlin hat zuletzt in so einem Fall entschieden. Sofern der Vermieter über das richtige Lüftungsverhalten aufklärt, muss diese Information auch korrekt sein. Sind die Informationen, zum Beispiel durch ein nicht ausreichendes Merkblatt, lücken- oder gar fehlerhaft, so können entstehende Feuchtigkeitsschäden nicht dem Mieter angelastet werden.