Aktuell macht eine auffällige Email bezüglich angeblicher Lotterie-Gewinne auf sich aufmerksam. Es handelt sich hierbei um eine E-Mail mit einer Gewinnmitteilung der Westlotto GmbH. Angeblich haben Empfänger 445.734,40 EUR gewonnen. Als Begründung für den Versand der E-Mail wird das Coronavirus genannt: „Sie wurden durch eine Kundenrückgewinnungsaktion eingetragen und haben einen Gewinn erzielt, den wir Ihnen leider auch wegen der KORONA-EPIDEMIE nicht auszahlen konnten.“
Ein Verbraucher wandte sich mit einer Mail an uns, die wir im Rahmen unserer Kategorie “E-Commerce” veröffentlichen wollen. Es handelt sich hierbei um Auffälligkeiten und Warnsignalen bezüglich des Webshops E-SHOP-MARKT. Der unter der Webadresse „e-shop-markt.de“ aufrufbare Shop hat unter anderem wirre AGB.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..