Aktuell macht eine auffällige Email bezüglich angeblicher Lotterie-Gewinne auf sich aufmerksam. Es handelt sich hierbei um eine E-Mail mit einer Gewinnmitteilung der Westlotto GmbH. Angeblich haben Empfänger 445.734,40 EUR gewonnen. Als Begründung für den Versand der E-Mail wird das Coronavirus genannt: „Sie wurden durch eine Kundenrückgewinnungsaktion eingetragen und haben einen Gewinn erzielt, den wir Ihnen leider auch wegen der KORONA-EPIDEMIE nicht auszahlen konnten.“
Ein Verbraucher wandte sich mit einer Mail an uns, die wir im Rahmen unserer Kategorie “E-Commerce” veröffentlichen wollen. Es handelt sich hierbei um Auffälligkeiten und Warnsignalen bezüglich des Webshops E-SHOP-MARKT. Der unter der Webadresse „e-shop-markt.de“ aufrufbare Shop hat unter anderem wirre AGB.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..