Filesharing ist trotz des Siegeszugs des Streaming nicht totzukriegen: tatsächlich gibt es immer noch zahlreiche Meldungen von VerbraucherInnen, die aufgrund einer vermuteten Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten haben. In vielen Fällen können sich die Empfänger den Umstand kaum erklären; die geforderten Summen können zudem sehr hoch ausfallen, wenn laut des Vorwurfs zum Beispiel viele Titel gleichzeitig heruntergeladen und verbreitet wurden.
Solche Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Das Schreiben zu ignorieren und als Fake abzutun, wird das Problem nicht lösen, sondern viel mehr weitere verursachen. Spätestens beim Erhalt eines Mahnbescheids dürfte wohl klar werden, dass eine Reaktion erforderlich ist.
Der Erhalt einer Filesharing-Abmahnung kann Panik und Sorge auslösen. Der Vorwurf, dass über den heimischen Internetzugang ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie ein Film, eine Serienfolge, ein Musiktitel oder ein Computerspiel mit Dritten geteilt worden sein soll – das ist für viele Abgemahnte im ersten Moment ein Schock. Besonders, wenn eine hohe Summe von mehreren hundert Euro verlangt wird, um die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen.
Wir geben an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise, wie man auf eine Abmahnung reagieren kann.
Das Wichtigste ist jedoch: Betroffene müssen reagieren, sonst kann es teuer werden. Mit der Hilfe eines Anwalts lassen die in der Abmahnung formulierten Vorwürfe prüfen. Wir bieten für Mitglieder Hilfe und Unterstützung durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte – und das erfolgreich. Sie können unverbindlich unser Kontaktformular nutzen, um sich Informationen einzuholen. Werden Sie aktiv!
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