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Online und Offline unterscheiden sich offensichtlich wie Tag und Nacht. Jedoch scheinen bei bestimmten Dienstleistungen die unterschiedlichen Bedingungen nicht immer so einfach zu benennen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschied am 17.06.2021 in dem Urteil III ZR 125/19, dass Plattformen wie Parship gegen ihre Kunden regelmäßig einen einklagbaren Vergütungsanspruch besitzen. Das unterscheidet bekannte Online-Plattformen wie Parship oder ElitePartner von „klassischer Heiratsvermittlung“.
Reiseportale werben häufig mit günstigen Preisen für den nächsten Urlaub. In einem Urteil vom 26.03.21 entschied das Landgericht Leipzig, dass Anbieter von Flügen auf der Buchungsseite den Endpreis für das Ticket anzugeben haben. Das bedeutet, dass der in der Werbung genannte Preis keine Rabatte enthalten, die an Bedingungen geknüpft ist. In diesem Fall sollte der Rabatt nur gelten, wenn mit einer kaum verbreiteten Kreditkarte gezahlt wurde.
In dem Urteil vom 26.03.2020 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Unternehmen ihre Kunden möglichst detailliert und klar über ihr Widerrufsrecht informieren müssen, sonst beginnt die dafür gesetzte Frist gar nicht erst zu laufen.
Schimmel in der Wohnung ist ein leidiges Thema. Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall, ist unter Umständen eine Mietminderung möglich. Das Landgericht Berlin hat zuletzt in so einem Fall entschieden. Sofern der Vermieter über das richtige Lüftungsverhalten aufklärt, muss diese Information auch korrekt sein. Sind die Informationen, zum Beispiel durch ein nicht ausreichendes Merkblatt, lücken- oder gar fehlerhaft, so können entstehende Feuchtigkeitsschäden nicht dem Mieter angelastet werden.
Diese Nachricht wird im Moment von der LTO verbreitet: Ex Volkswagen Vorstand Martin Winterkorn, im Zuge des VW Abgasskandales in Ungnade gefallen, soll 11 Mio. Euro aus seinem Privatvermögen als Schadensersatz an seinen Arbeitgeber bezahlen. Andere Vorstände sollen ebenfalls bezahlen, zudem auch D&O Versicherer.
Diese Frage stellt sich für Verbraucher insbesondere, seitdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20 (hier) entschieden hat, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, wenn diese so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr betreffen.
Mit Urteil vom 16.03.2021 hat das Amtsgericht Essen eine Klage der Webseite Allgemeine-Seoauskunft.com gegen eine Handwerksfirma, die Mitglied des Verbraucherdienstes ist, abgewiesen. Besonderheit dieser Klage des Hagener Unternehmens Ceotecc, Inhaber Herr Alexander Peters, war, dass der behauptete telefonische Vertragsschluss nicht von der Firmenleitung, sondern einem leitenden Angestellten erfolgt sein soll.
Die Lufthansa soll mit einer Staatshilfe in Höhe von von 9 Millionen Euro vor der Pleite bewahrt werden, der TUI-Konzern soll bereits mehrere Finanzpakete erhalten haben, um die schwierige Zeit der Pandemie zu überstehen. Derzeit sieht es noch nicht so aus, als ob Verbraucher unbesorgt in den Flieger in den Traumurlaub steigen können.
In dem Rechtsstreit Marber GmbH, vertreten durch die Kanzlei Mouqué & Koll, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dieburg am 29.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück.
Eine Klage der .rka Anwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wurde vor Amtsgericht Potsdam abgewiesen. Angeblich soll ein Computerspiel im Netz verbreitet worden sein. Unserem Mitglied konnte nicht nachgewiesen werden, dass er für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich war.
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..