Az: (3) 12 C 475/22
In Eschborn ist die Werbeagentur medienwelt e.k. tätig. Das Unternehmen bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigen im sogenannten „Gesundheits-Info-Blatt“ zu veröffentlichen. Laut der Aussage der Werbeagentur soll dieses Printmedium „regional begrenzt im Postleitzahlengebiet der Inserenten über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost verschickt“ werden.
Ob solches Werbematerial tatsächlich als nützliche Infoquelle genutzt wird, soll an dieser Stelle nicht entschieden werden. Vielmehr soll es um die Kosten für eine Anzeige in so einem Gesundheits-Info-Blatt gehen; der Preis für eine Anzeige soll Gewerbetreibende, die einen Vertrag mit der Medienwelt e.K. abgeschlossen haben, mehr als 700 EUR pro Auflage kosten.
Der entscheidende Hinweis bezüglich der Kosten findet sich im Kleingedruckten, jedoch wird auf klare Aussagen verzichtet. Die Laufzeit beträgt nämlich mindestens zwei Jahre und umfasst drei Auflagen pro Jahr, also insgesamt 6 Auflagen. Der Gesamtbetrag, der auf die Gewerbetreibenden zukommt, ist auf der Offerte nicht angegeben: weit über 4.000 EUR. Ein Mitglied schildert uns seine Erfahrungen.
Unser Mitglied leitete zwei Rechnungen der medienwelt e.K. aus Eschborn an uns weiter. Es wurde jeweils die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem sogenannten „Gesundheits-Info-Blatt“ in Rechnung gestellt – 744,94 EUR, die via Lastschrift eingezogen worden sind.
Laut medienwelt e.K. soll unser Mitglied die Auftragsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und sogar handschriftlich die Bankverbindung eingetragen haben. Als Beweis übersandte und die Eschborner Werbeagentur eine Kopie des Anzeigenauftrags.
Dabei handelt es sich um eine typische Offerte, wie wir sie von ähnlichen Druckerzeugnissen (Stichwort Bürger-Info) her kennen. Dieser Anzeigenauftrag soll über zwei Jahre laufen und jährlich drei kostenpflichtige Auflagen beinhalten. Kostenpunkt pro Auflage: 399 EUR – zzgl. der Satz- und Reprokosten sowie Versand.
Unser Mitglied zahlte den Betrag nicht, sondern suchte Unterstützung durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte. Laut des Mitglieds soll der Vertrag unbekannt gewesen sein und auch keine Einzugsermächtigung erteilt worden sein. Deshalb wurde die Forderung zurückgewiesen.
Die Werbeagentur medienwelt e.K. beauftragte die Rechtsanwälte Dietrich Frey Presper PartG mbH aus Bad Kreuznach. Es wurde sogar, basierend auf die unbezahlten Anzeigen, ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen unser Mitglied gestellt.
Der Rechtsstreit sollte am Amtsgericht Miesbach entschieden werden. Die Verhandlung war für den 03.05.2023 angesetzt. Doch dieser Termin wurde aufgehoben, da es zu einer Klagerücknahme durch die medienwelt e.K. kam. Somit kam es zu keiner Verhandlung und somit zu keinem Urteil, das bedeutet für unser Mitglied das er keine Zahlung leisten muss, obwohl zuvor Druck auf Zahlung ausgeübt wurde.
Wir bieten Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern Informationen und Hilfe in Bezug auf unterschiedliche Bereiche, wie u.a. unerwünschte Branchenverzeichnis-Einträge, teuren Werbeanzeige-Verträgen, Cold Callings usw. Sprechen Sie uns an – gerne auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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Kommentare zu AG Miesbach: Klage von medienwelt e.K. zurückgezogen