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Aktuelle Urteile rund um die Themen Banken und Finanzen.
In dem Urteil vom 26.03.2020 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Unternehmen ihre Kunden möglichst detailliert und klar über ihr Widerrufsrecht informieren müssen, sonst beginnt die dafür gesetzte Frist gar nicht erst zu laufen.
Diese Frage stellt sich für Verbraucher insbesondere, seitdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20 (hier) entschieden hat, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, wenn diese so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr betreffen.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..