Das Mitglied wurde von der OVM GmbH aufgefordert Zahlungen zu leisten, weil er nach Aussagen der OVM einen Vertrag über ein „Kredit- und Finanzmanagement Paket“ abgeschlossen haben soll. Die Laufzeit betrug 24 Monate, der monatliche Beitrag belief sich auf 9,90 EUR. Es wurden Abbuchungen durch die OVM GmbH vom Konto des Mitgliedes vollzogen, diese wurden von dem Mitglied zurückgegeben, weil dieser das Unternehmen nicht kannte und der Meinung war, der OVM GmbH keine Einzugsermächtigung erteilt zu haben.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Hallo Sara, gibt es hierzu Belege oder Nachweise? Das wäre eine Berichterstattung wert. .ganzen Kommentar lesen..
Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..