Das Vereinsmitglied L.K. gewann erfreulicherweise eine Klage gegen die Rechtsanwälte von der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Bezüglich des strittigen Themas der Verjährung von Abmahnungen, Rechtsanwaltgebühren sowie den Schadensersatzforderungen gewann Herr K. mit der Hilfe der angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. Hinsichtlich der gängigen Verjährungsfrist von drei Jahren bei Filesharing-Abmahnungen folgte das Amtsgericht Bielefeld den Argumenten…Weiter lesen…
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
War heute bei Fressnapf für genau 11 Minuten einkaufen. Hab vergessen die Parkscheibe in die Frontscheibe zu legen. Nach dem… .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Finger weg davon. Auch ich bin auf das Coaching reingefallen. Es wird einem genug Wissen vermittelt, um dieses Coaching weiterverkaufen… .ganzen Kommentar lesen..