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Die Lufthansa soll mit einer Staatshilfe in Höhe von von 9 Millionen Euro vor der Pleite bewahrt werden, der TUI-Konzern soll bereits mehrere Finanzpakete erhalten haben, um die schwierige Zeit der Pandemie zu überstehen. Derzeit sieht es noch nicht so aus, als ob Verbraucher unbesorgt in den Flieger in den Traumurlaub steigen können.
In dem Rechtsstreit Marber GmbH, vertreten durch die Kanzlei Mouqué & Koll, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dieburg am 29.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück.
Eine Klage der .rka Anwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wurde vor Amtsgericht Potsdam abgewiesen. Angeblich soll ein Computerspiel im Netz verbreitet worden sein. Unserem Mitglied konnte nicht nachgewiesen werden, dass er für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich war.
Kein Vertragsschluss Phoenix Mediengesellschaft? Ein bisher nicht rechtskräftige Urteil gegen die Phoenix Mediengesellschaft, eine Social Sponsoring Firma, gleicht einem Paukenschlag: Liegen bei den „Miet“verträgen bzw. Werbeverträgen für Werbung auf Fahrzeugen und Anhängern für Sportvereine, Institutionen und Behörden gar keine wirksamen Vertragsschlüsse vor? Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst unter dem Aktenzeichen 383 C 52/20 (43) vom 14.08.2020.
Az: 1 C 165/19 In dem Rechtsstreit CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst, kam es zu einer Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens. Das Amtsgericht Singen informierte den angeschlossenen Rechtsanwalt unseres Vereins über diese für unser Mitglied erfreuliche Nachricht. Hintergrund Die Rechtsanwälte Bösel,…Weiter lesen…
In dem Rechtsstreit Marber GmbH, vertreten durch die Kanzlei Mouqué & Koll, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dieburg am 29.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück.
In dem Rechtsstreit UPA Verlags GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Lensing und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dillingen a.d. Donau am 30.12.2019 das folgende Urteil: Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Kleve vom 28.05.2019 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin UPA Verlags GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits.
Az: 3 C 366/19 (07) In dem Rechtsstreit zwischen Communitas Sozialmarketing GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Müller-Heidelberg und Kollegen, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Lampertheim am 18.12.2019 das folgende Urteil: Ein zuvor erteilter Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin Communitas Sozialmarketing GmbH trägt somit die Kosten des Rechtsstreits.…Weiter lesen…
Eine erfreuliche Nachricht für ein Mitglied von Verbraucherdienst. Aus dem Rechtsstreit mit der Pro Humanis Humansponsoring GmbH aus Bingen liegt ein Beschluss des Amtsgerichts Jever vor: Die Klägerin Pro Humanis zog die Klage zurück und trägt somit Gerichtskosten. Widerspruch gegen Mahnbescheid der Pro Humanis Humansponsoring GmbH Mitte des Jahres 2017 erreichte unser Mitglied ein Mahnbescheid…Weiter lesen…
Das Mitglied wurde von der OVM GmbH aufgefordert Zahlungen zu leisten, weil er nach Aussagen der OVM einen Vertrag über ein „Kredit- und Finanzmanagement Paket“ abgeschlossen haben soll. Die Laufzeit betrug 24 Monate, der monatliche Beitrag belief sich auf 9,90 EUR. Es wurden Abbuchungen durch die OVM GmbH vom Konto des Mitgliedes vollzogen, diese wurden von dem Mitglied zurückgegeben, weil dieser das Unternehmen nicht kannte und der Meinung war, der OVM GmbH keine Einzugsermächtigung erteilt zu haben.
Die Communitas hat immer noch nicht daraus gelernt. Ich habe auch damals vor 5 Jahren ein Vertrag unterschrieben. Und jetzt… .ganzen Kommentar lesen..