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Aktuelle Urteile rund um die Reisen und die damit verbundenen Rechte.
Reiseportale werben häufig mit günstigen Preisen für den nächsten Urlaub. In einem Urteil vom 26.03.21 entschied das Landgericht Leipzig, dass Anbieter von Flügen auf der Buchungsseite den Endpreis für das Ticket anzugeben haben. Das bedeutet, dass der in der Werbung genannte Preis keine Rabatte enthalten, die an Bedingungen geknüpft ist. In diesem Fall sollte der Rabatt nur gelten, wenn mit einer kaum verbreiteten Kreditkarte gezahlt wurde.
Die Lufthansa soll mit einer Staatshilfe in Höhe von von 9 Millionen Euro vor der Pleite bewahrt werden, der TUI-Konzern soll bereits mehrere Finanzpakete erhalten haben, um die schwierige Zeit der Pandemie zu überstehen. Derzeit sieht es noch nicht so aus, als ob Verbraucher unbesorgt in den Flieger in den Traumurlaub steigen können.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..