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Aktuelle Urteile rund um die Reisen und die damit verbundenen Rechte.
Reiseportale werben häufig mit günstigen Preisen für den nächsten Urlaub. In einem Urteil vom 26.03.21 entschied das Landgericht Leipzig, dass Anbieter von Flügen auf der Buchungsseite den Endpreis für das Ticket anzugeben haben. Das bedeutet, dass der in der Werbung genannte Preis keine Rabatte enthalten, die an Bedingungen geknüpft ist. In diesem Fall sollte der Rabatt nur gelten, wenn mit einer kaum verbreiteten Kreditkarte gezahlt wurde.
Die Lufthansa soll mit einer Staatshilfe in Höhe von von 9 Millionen Euro vor der Pleite bewahrt werden, der TUI-Konzern soll bereits mehrere Finanzpakete erhalten haben, um die schwierige Zeit der Pandemie zu überstehen. Derzeit sieht es noch nicht so aus, als ob Verbraucher unbesorgt in den Flieger in den Traumurlaub steigen können.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo ich habe gesehen auf mein Konto es ist mehr als 200 Euro abgezogen seit… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe über standesamt.com eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bestellt. Leider ist die Anfrage nie bei dem zuständigen Amt… .ganzen Kommentar lesen..
Guten Morgen, genau so einen Brief habe ich heute am 27.01.24 erhalten, so eine ähnliche Masche haben vor einiger Zeit… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe eine Abmahnung von Global Trust erhalten. .ganzen Kommentar lesen..