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Aktuelle Urteile rund um die Reisen und die damit verbundenen Rechte.
Reiseportale werben häufig mit günstigen Preisen für den nächsten Urlaub. In einem Urteil vom 26.03.21 entschied das Landgericht Leipzig, dass Anbieter von Flügen auf der Buchungsseite den Endpreis für das Ticket anzugeben haben. Das bedeutet, dass der in der Werbung genannte Preis keine Rabatte enthalten, die an Bedingungen geknüpft ist. In diesem Fall sollte der Rabatt nur gelten, wenn mit einer kaum verbreiteten Kreditkarte gezahlt wurde.
Die Lufthansa soll mit einer Staatshilfe in Höhe von von 9 Millionen Euro vor der Pleite bewahrt werden, der TUI-Konzern soll bereits mehrere Finanzpakete erhalten haben, um die schwierige Zeit der Pandemie zu überstehen. Derzeit sieht es noch nicht so aus, als ob Verbraucher unbesorgt in den Flieger in den Traumurlaub steigen können.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..