Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 32 (09.08.21-15.08.21). Heute mit den Themen Verlosungskorb, Dating-Portale und Krankenversicherung.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 31 (02.08.21-08.08.21). Heute mit den Themen Kammerjäger und Fruchtaufstrich.
das erneute Posten eines Tweets. Die Gründe dafür sind mannigfaltig; ein lustiger, informativer oder interessanter Tweet kann durch das Teilen bzw. Retweeten eine größere Reichweite erzielen und somit mehr Leute erreichen. Auch die anderen bekannten Social Networks wie Facebook und Instagram geben Nutzern die Möglichkeit dieser Interaktivität. In den Inhalten sind nicht selten Fotos, Bilder (oder Memes), Videos, Artikeln oder gar Musik zu finden. Doch wie sieht es hier dem Urheberrecht aus? Es endet nicht bei Twitter.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 30 (26.07.21-31.07.21). Heute mit den Themen Köln Euro Inkasso AG und Cold Call.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 29 (19.07.21-25.07.21). Heute mit den Themen Rohrreinigung, Schockanruf und Streaming-Portale.
Aufgrund coronabedingter Schließungen, Stichwort Lockdown, mussten sämtliche Fitness-Studios im Frühjahr 2020 sowie ab November 2020 ihre Türen schließen. Die Anordnung verhinderte das alltägliche Geschäft, aber es sollen weiter Mitgliedsbeiträge eingezogen worden sein, obwohl das Angebot nicht in Anspruch genommen werden konnte. Können Kunden ihr Geld zurückfordern?
Eine gefestigte Rechtsprechung lässt sich aus der EGMR Entscheidung 57292/16 entlocken. Danach besteht mehrere Jahre nach einem Ereignis ein Anspruch auf Löschung von Namen in Onlinezeitungen und Blogs. Das Recht auf Vergessen ergibt sich gem. EGMR aus der Güterabwägung. Dies kann auch durch Anonymisierung der Artikel erfolgen. Ein Vergessenwerden des Ereignisses kann damit also nicht erreicht werden.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 28 (12.07.21-18.07.21). Heute mit den Themen Spam-Mails, Abofallen via App und überteuerte Eiskaffees.
Zugegebenermaßen haben wir bisher recht selten über Datenschutz berichtet. Eigentlich rührt dieser aus dem Verbraucherschutz her. Doch die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Umfang der Datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche gem. Art. 15 DSGVO ist so bahnbrechend, dass wir Sie Euch nicht vorenthalten wollen. Gleichzeitig wollen wir ab sofort auch mehr über solche Probleme berichten . Erstmals wurde höchstrichterlich über die Reichweite einer datenschutzrechtlichen Auskunft nach DSGVO in einem Urteil entschieden.
Online und Offline unterscheiden sich offensichtlich wie Tag und Nacht. Jedoch scheinen bei bestimmten Dienstleistungen die unterschiedlichen Bedingungen nicht immer so einfach zu benennen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschied am 17.06.2021 in dem Urteil III ZR 125/19, dass Plattformen wie Parship gegen ihre Kunden regelmäßig einen einklagbaren Vergütungsanspruch besitzen. Das unterscheidet bekannte Online-Plattformen wie Parship oder ElitePartner von „klassischer Heiratsvermittlung“.
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..