Titel: GT Empfehlungsmarketing KG: Reputationspakete und Umsatz-Plus-Garantie

GT Empfehlungsmarketing KG: Reputationspakete und Umsatz-Plus-Garantie

10.04.24

Zuletzt erhielt der Besitzer eines Cafés Post von der GT Empfehlungsmarketing KG aus 22159 Hamburg. Im Schreiben heißt es: „Sie haben überzeugt“. Soll bedeuten, dass dieses Café vom „GLOBAL-Trust Reputations- und Marketingteam ausgewählt“ wurde. Kommt das irgendwie bekannt vor? Durchaus möglich, denn wir berichteten erst im vergangenen Oktober über den unaufgeforderten Versand von Urkunden durch die ähnlich klingende GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH.

Drohung mit Abmahnung nach Instagram-Story

Neben klassischer Mund-zu-Mund Propaganda zählen Internetbewertungen bzw. Rezensionen zu nützlichen Hilfsmitteln, um das Ansehen, die Bekanntheit und somit die Reputation eines Unternehmens oder einer Dienstleistung zu steigern. Die Bewerbung durch Social-Media ist demzufolge selbstverständlich für viele Geschäfteinhaber. Ein Reel über neue Angebote, eine Story zur neuen Saison und noch viele weitere Einfälle, um möglichst viele (Neu)kunden zu erreichen.

Doch kann das Teilen von positiven Neuigkeiten über das eigene Unternehmen negative Folgen haben? Scheinbar ja: Ein Besitzer eines Cafés wurde von der GT Empfehlungsmarketing KG angeschrieben, weil er ohne Erlaubnis eine Urkunde in seiner Instagram-Story gezeigt haben soll. Jene Urkunde mit dem Schriftzug „TOP Café 2024“, die unaufgefordert zugestellt wurde.

Wann ist ein Unternehmen TOP?

Der Ablauf kommt uns bekannt vor. Auch in der Vergangenheit erhielten Kleingewerbetreibende unaufgefordert Urkunden.

Im jetzigen Fall erhielt der besagte Café Besitzer unaufgefordert ebenfalls eine Urkunde. Auf dieser steht in großen Lettern „TOP Café 2024“ und „Sie gehören zu Deutschlands TOP-Cafés“. Als Empfänger könnte man sich über die Auszeichnung freuen, wenn da nicht das Kleingedruckte wäre. Im Kleingedruckten am rechten Rand der Urkunde ist vermerkt, dass die werbliche Nutzung der Urkunde ohne Abschluss eines Reputationspakets nicht gestattet ist. Doch was soll dieses Reputationspaket überhaupt sein? Dazu später mehr.

Nun lautet der Vorwurf der GT Empfehlungsmarketing KG, dass der Besitzer des Cafés diese Urkunde ohne Nutzungsberechtigung bei Instagram gezeigt haben soll.

Das Unternehmen GT Empfehlungsmarketing KG selbst wurde laut des Handelsregisterauszugs erst im März 2024 eingetragen. Darüber hinaus stellt sich uns die Frage, wie ein frisch gegründetes Unternehmen wie oben beschrieben, eine Einschätzung für ein „Top Café 2024“ erteilen möchte – und auf welcher Basis. Wurde das Jahr 2023 mit einbezogen? Gilt es für das laufende Jahr 2024? Möglicherweise missverstehen wir den Prozess, aber nach unserem Verständnis wirkt der Zeitraum arg kurz.

Umsatz-Plus-Garantie von der GT Empfehlungsmarketing KG

Laut der vorliegenden Unterlagen bietet die GT Empfehlungsmarketing KG scheinbar unterschiedliche Reputationspakete an. Eine Seite der vorliegenden Dokumente mit der Überschrift „Bestellung Siegel / Urkunde“ listet die folgenden Pakete auf:

  • Basis (869 EUR)
  • Basis Plus (969 EUR)
  • Business (1.869 EUR)
Screenshot Global Trust / Bestellung Siegel Urkunde
Reputationspakete mit Umsatz-Plus-Garantie

Unterschiedliche Pakete kennen wir bereits aus vorherigen Schreiben, die Mitglieder unseres Vereins in der Vergangenheit von der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH zuvor erhalten haben. Neu war uns jedoch der Punkt „Umsatz-Plus-Garantie“, die nun bei der Buchung bei bestimmten Reputationspaketen der GT Empfehlungsmarketing KG beinhaltet (siehe Bild) ist.

Genauer wird die Garantie wie folgt erklärt: „Wenn Sie eines dieser Pakete buchen und die darin enthaltene Urkunde nutzen, garantieren wir Ihnen eine Umsatzsteigerung von mindestens 10% im Folgejahr“.

Wie am Bild erkennbar erwerben Besteller „ein Jahr Nutzungsrecht der Auszeichnung TOP-Café 2024“. In Bezug auf die Umsatz-Plus-Garantie fragen wir uns: Wenn es bis zum Ende des Folgejahres garantiert ist, sollte man demzufolge doppelt bestellen? Zusätzlich fragen wir uns, wie denn die eventuelle 10% Umsatzsteigerung im Folgejahr durch die GT Empfehlungsmarketing KG festgestellt werden soll.

Ob eine derartige Steigerung des Umsatzes mit Hilfe der besagten Urkunde erreicht wird, können wir an dieser Stelle nicht beantworten – aber sollte dies nicht eintreffen, so soll laut der Unterlagen der gezahlte Preis für das jeweilige Paket erstattet werden. Wie gesagt, es bleiben dazu Fragen offen.

Neues Angebot für Reputationspaket

Nun nutzte der angeschriebene Café-Besitzer leider die Urkunde ohne das Reputationspaket zu buchen – für eine Instagram-Story. Diese Story soll nur kurzzeitig öffentlich einsehbar gewesen sein, was aber ausreichte, um ein weiteres Schreiben der GT Empfehlungsmarketing KG zu erwirken. Darin heißt es, dass die Buchung des erforderlichen Pakets nachgeholt werden kann bzw. muss, denn sonst könnte eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung die Folge sein.

Laut unserer vorliegenden Unterlagen wurde diesem Anschreiben eine Art Bestellformular beigefügt, doch zu unserer Überraschung: scheinbar handelt es sich hierbei um andere Angebote wie zuvor. Vor allem die zuvor angesprochene „Umsatz-Plus-Garantie“ konnten wir auf diesem Formular nicht entdecken. Auch die drei dargestellten Reputationspakete unterscheiden sich teilweise preislich von denen, die uns aus dem ersten Schreiben bekannt waren. Demzufolge handelt es sich hierbei um ein neues Angebot:

  • Basis (869 EUR)
  • Business (1.269 EUR)
  • Premium (1.869 EUR)
Screenshot Bestellung Siegel Urkunde Global Trust 2
Reputationspakete ohne Umsatz-Plus-Garantie

Neben der KG wurde eine Ltd. eingetragen – aber warum?

Wir haben den Absender der Briefe recherchiert. Die GT Empfehlungsagentur KG wurde laut eines aktuellen Handelsregisterauszugs (URL: handelsregister.de, letzter Abruf 09.04.2024) am 08.03.2024 eingetragen. Als Gesellschafter ist Dr. Sch. eingetragen. Dieses Unternehmen ist aktuell an der gleichen Adresse wie die GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH zu finden. Als Kommanditistin für die KG ist folgende Firma eingetragen: GT AGENCY FOR RECOMMENDATION MARKETING LTD, London / Vereinigtes Königreich (URL: gov.uk, letzter Abruf 09.04.2024), Haftsumme: 500,00 EUR. Diese Limited wurde laut COMPANIES HOUSE am 27.01.2024 eingetragen. Als Director ist dort der ehemalige Geschäftsführer der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH, Dr. Sch., eingetragen. Bei der besagten KG ist genau dieser ehemalige GF ebenfalls der persönlich haftende Gesellschafter. Der Stand dieser Angaben ist der 09.04.2024.

Wir fragen uns, was es mit diesen neuen Eintragungen auf sich hat. Wieso verschickt nun die KG statt der bisher bekannten GmbH Briefe an Gewerbetreibende, um sie zur Nutzung der kostenpflichtigen Urkunde zu bewegen? Und warum wurde die GT Agency for Recommendation Marketing Ltd. gegründet und als Kommanditistin benannt? Hat es mit dem Wechsel der Geschäftsführung der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH zu tun? Die Gründung einer Limited kann deutlich günstiger als die einer GmbH ausfallen. Die aktuellen Entwicklungen und Absichten hinter diesen Neueintragungen beobachten wir und ergänzen ggf. unsere Artikel mit Updates.

Der Stand dieses Artikels ist der 09.04.2024.

Hilfe und Kontakt

Wie bereits erläutert: Wer die Nutzungsbedingungen nicht beachtet und die Urkunde dennoch verwendet, riskiert eine Abmahnung. Wer eine Aufforderung zum Kauf eines Pakets oder eine gar eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt erhalten hat, sollte unbedingt reagieren. Wir helfen unseren Mitgliedern bei Abmahnungen, mehr Infos dazu über unsere Kontaktmöglichkeiten.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Video „Hilfe bei Global Trust“. Lesen Sie auch unseren vorherigen Artikel: Global Trust: Erfahrungen mit der Urkunde.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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