Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin wurden in der Vergangenheit beauftragt, um Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Auftraggeber waren unter anderem die Astragon Entertainment GmbH. In den Abmahnungen wurden in der Regel dem Empfänger bzw. Anschlussinhaber vorgeworfen, einen urheberrechtlich geschützten Titel über einen bestimmten Internetanschluss verbreitet zu haben.
Bei den uns bekannten Werken handelt es sich um beliebte Computerspiele, wie zum Beispiel Tropico 6, Euro Truck Simulator 2, Railway Empire oder Fernbus Simulator. Meist sollen die Spiele über ein Torrent-Netzwerk heruntergeladen und geteilt worden sein.
Seit über 10 Jahren betreuen unsere angeschlossenen Rechtsanwälte jene Verbraucher, die Post durch Nimrod Rechtsanwälte erhielten. Das schließt auch Klagen mit ein, bei denen die Abmahnung bereits einige Jahre zurückliegen kann.
Die berüchtigten „gelben Umschläge“ sollte bei Abgemahnten auch sämtliche Alarmglocken läuten lassen, da es nun um eine schnelle Reaktion geht – um sich weiteren Ärger zu sparen. Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid bzw. einen Vollstreckungsbescheid kann eine Klage folgen. Eine solche liegt uns vor.
Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte legt inzwischen Anspruchsbegründungen vor. Damit steht fest, dass behauptete Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen im Klagewege geltend gemacht werden. Behauptet wird, dass über den P2P Torrent Client für Mac die Software „The Hunter Call of the Wild“ verbreitet worden sein soll. Das möchte die Firma Tecxipio festgestellt haben. Da der Entwickler des Spiels dieses an die Astragon lizenziert habe. Schadensersatz wird in Höhe von 2.100 EUR geltend gemacht.
Die Klage ist bisher wenig ergiebig. Ob die Astragon Entertainment GmbH tatsächlicher Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ist, kann nicht beurteilt werden. Der als Beweis angebotene Lizenzvertrag lag der Anspruchsbegründung nicht bei.
Die Klage versucht, den Anschein einer Verursachung durch den Anschlussinhaber zu erwecken. Auffälligkeiten in der angeblich verwendeten Software und in der angeblich geteilten Software sollten Sie kompetent anwaltlich prüfen lassen, um die Anforderungen der sekundären Darlegungslast nicht zu ihrem Nachteil fehlerhaft zu erfüllen.
Wie zuvor auch bei den Abmahnschreiben sind die angegebenen Fristen zu beachten. Nach Zustellung der Klage hat der Beklagte (wahrscheinlich der Anschlussinhaber) zunächst zwei Wochen Zeit um mitzuteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Diese Frist sollte eingehalten werden, andernfalls kann ein Versäumnisurteil ergehen.
Im Anschluss hat der Beklagte im Regelfall weitere zwei Wochen Zeit, auf die Klage zu erwidern. Auch hier bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich nicht zu diesem Thema, sondern auch zu allen weiteren Fragen bezüglich der Klage durch die Nimrod Rechtsanwälte beraten zu lassen.
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In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Nimrod Rechtsanwälte: Klage für Astragon Entertainment GmbH