Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 35 (30.08.21-05.09.21). Heute mit den Themen Abofallen, Fake-Portale und Münzkauf.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 34 (23.08.21-29.08.21). Heute mit den Themen Branchenbucheinträge und dubiose Forderungen.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 33 (16.08.21-22.08.21). Heute mit den Themen Toner, La Strada Touristik und Gold SE.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 32 (09.08.21-15.08.21). Heute mit den Themen Verlosungskorb, Dating-Portale und Krankenversicherung.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 31 (02.08.21-08.08.21). Heute mit den Themen Kammerjäger und Fruchtaufstrich.
das erneute Posten eines Tweets. Die Gründe dafür sind mannigfaltig; ein lustiger, informativer oder interessanter Tweet kann durch das Teilen bzw. Retweeten eine größere Reichweite erzielen und somit mehr Leute erreichen. Auch die anderen bekannten Social Networks wie Facebook und Instagram geben Nutzern die Möglichkeit dieser Interaktivität. In den Inhalten sind nicht selten Fotos, Bilder (oder Memes), Videos, Artikeln oder gar Musik zu finden. Doch wie sieht es hier dem Urheberrecht aus? Es endet nicht bei Twitter.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 30 (26.07.21-31.07.21). Heute mit den Themen Köln Euro Inkasso AG und Cold Call.
Aktuelle Meldungen von Verbrauchern der Kalenderwoche 29 (19.07.21-25.07.21). Heute mit den Themen Rohrreinigung, Schockanruf und Streaming-Portale.
Aufgrund coronabedingter Schließungen, Stichwort Lockdown, mussten sämtliche Fitness-Studios im Frühjahr 2020 sowie ab November 2020 ihre Türen schließen. Die Anordnung verhinderte das alltägliche Geschäft, aber es sollen weiter Mitgliedsbeiträge eingezogen worden sein, obwohl das Angebot nicht in Anspruch genommen werden konnte. Können Kunden ihr Geld zurückfordern?
Eine gefestigte Rechtsprechung lässt sich aus der EGMR Entscheidung 57292/16 entlocken. Danach besteht mehrere Jahre nach einem Ereignis ein Anspruch auf Löschung von Namen in Onlinezeitungen und Blogs. Das Recht auf Vergessen ergibt sich gem. EGMR aus der Güterabwägung. Dies kann auch durch Anonymisierung der Artikel erfolgen. Ein Vergessenwerden des Ereignisses kann damit also nicht erreicht werden.
Die Communitas hat immer noch nicht daraus gelernt. Ich habe auch damals vor 5 Jahren ein Vertrag unterschrieben. Und jetzt… .ganzen Kommentar lesen..