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Kein Vertragsschluss Phoenix Mediengesellschaft? Ein bisher nicht rechtskräftige Urteil gegen die Phoenix Mediengesellschaft, eine Social Sponsoring Firma, gleicht einem Paukenschlag: Liegen bei den „Miet“verträgen bzw. Werbeverträgen für Werbung auf Fahrzeugen und Anhängern für Sportvereine, Institutionen und Behörden gar keine wirksamen Vertragsschlüsse vor? Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst unter dem Aktenzeichen 383 C 52/20 (43) vom 14.08.2020.
In dem Rechtsstreit Marber GmbH, vertreten durch die Kanzlei Mouqué & Koll, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Dieburg am 29.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Kreissparkasse Heilbronn und stellte demzufolge fest, dass der Kläger nicht richtig beraten wurde. Der Fondsprospekt sei fehlerhaft; aus diesem Grund wurde die dazugehörige Beratung der Kreissparkasse vom LG unzureichend eingestuft. Es besteht laut Ansicht des Gerichts die Möglichkeit, dass Anleger sich bei einer ordnungsgemäßen Erläuterung sich nicht an dem Fond der HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. KG beteiligt hätten.
Aktuell wurden durch die Rechtsanwälte des Verbraucherdienst e.V für einen Betroffenen Rückzahlungsansprüche der gesamten Einlage gerichtlich erfolgreich geltend gemacht. Der Betroffene hatte die Gold Aktie durch die Gold International SE mittels unerlaubten Werbeanrufes sogenannten Cold Call angepriesen bekommen und schloss daraufhin einen Vertrag für ein „partiarisches Darlehen“ ab. Durch ein Anerkenntnisurteil wurde die Gold International…Weiter lesen…
Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..