Zu HG Mitteleuropa V: Am 30.09.2016 verkündete das LG Heilbronn ein Urteil unter dem Aktenzeichen 6 O 281/16, dass einem Anleger aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch die Kreissparkasse Heilbronn Schadenersatz zusteht. Hier erfahren betroffene Anleger mehr.
LG Heilbronn urteilt zugunsten des Anlegers
Anleger des geschlossenen Immobilienfonds HGA Mitteleuropa Vsollte dieses Urteil interessieren. Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Kreissparkasse Heilbronn und stellte demzufolge fest, dass der Kläger nicht richtig beraten wurde. Der Fondsprospekt sei fehlerhaft; aus diesem Grund wurde die dazugehörige Beratung der Kreissparkasse vom LG unzureichend eingestuft. Es besteht laut Ansicht des Gerichts die Möglichkeit, dass Anleger sich bei einer ordnungsgemäßen ErläuterFung sich nicht an dem Fond der HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. KG beteiligt hätten.
Keine Hinweise auf bestehende Gefahren
Fehlerhafte Angaben in einem Emissionsprospekt können Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater oder dem beratenden Institut auslösen – in diesem Fall die Kreissparkasse Heilbronn. In so einem Fall ist von Prospekthaftung die Rede.
Dem Kläger war zur Zeit der Beratung die kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen der Verkäuferin der Fondsimmobilien, der IVG Immobilien AG und der Mutter der Fondsinitiatorin, der HSH Nordbank AG nicht erläutert worden. Die Kreissparkasse Heilbronn argumentierte, dass keinerlei Verpflichtung bestehen würde, Anleger darüber aufzuklären. Das Landgericht Heilbronn sieht das in dem gefällten Urteil anders; so wäre ein Hinweis auf die bestehende Gefahr einer Interessenskollision und die Verflechtungen nötig gewesen. Das LG verurteilte die Kreissparkasse auf Schadensersatz. Wichtig zu wissen ist, dass die daraus folgenden Ansprüche des Klägers auf Rückabwicklung auch nicht verjährt seien.
HGA Mitteleuropa V Urteil: Schadensersatz für den Anleger
Die Kreissparkasse Heilbronn muss laut dem Urteil Schadensersatz zahlen. Der Kläger beteiligte sich im Jahr 2006 mit insgesamt 25.000 Euro an den Immobilienfonds der HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. KG. Zuvor erhielt er eine Anlageberatung durch die Kreissparkasse Heilbronn. Das Landgericht Heilbronn sprach dem Kläger nun 22.875 EUR nebst Zinsen zu – Urteil vom 30. September, Az. 6 O 281/16.
Darüber hinaus verpflichtete das Landgericht die Kreissparkasse dazu, den Kläger von eventuellen Rückforderungen freizustellen. Die Kreissparkasse muss neben den Prozesskosten auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers erstatten.
Was bedeutet das andere Anleger der HGA Mitteleuropa V?
Dieses Urteil ist für alle anderen Anleger an den Immobilienfonds der HGA Mitteleuropa V von großer Wichtigkeit. Der fehlerhafte Emissionsprospekt der HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. ist unter Umständen auch Grundlage für weitere unzureichende Anlageberatungen gewesen und somit möglicherweise auf weitere Fälle übertragbar. In so einem Fall ist die Verjährung im Auge zu behalten. Exakt zehn Jahre nach der Beitrittsannahme endet diese. Eine genaue Prüfung ist für jene Anleger wichtig, bei denen die Frist noch nicht abgelaufen ist. Möglicherweise besteht die Chance auf eine Geltendmachung von Ansprüche auf Schadensersatz. Für weitere allgemeine Informationen können uns Anleger der HGA Mitteleuropa V gerne kontaktieren.
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