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Debcon GmbH Inkassoforderung aus Urheberrechtsverletzung

04.09.12

Debcon GmbH aus Witten Bottrop macht seit einiger Zeit Inkassoforderungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen mit einer Untervollmacht der Kanzlei Urmann & Kollegen geltend. Verbraucherdienst berichtete bereits in der Vergangenheit über diese Forderungseinzüge. Siehe Debcon GmbH treibt für Urmann und Collegen bei

Im Zuge der Interessenvertretungen unserer Mitglieder entstand in der Vergangenheit ein reger Schriftverkehr mit dem Wittener Bottroper Inkassounternehmen Debcon GmbH. Inhaltlich vermittelt der schriftliche Dialog mit der Debcon GmbH für Verbraucherdienst e.V. den Eindruck, dass mangels rechtlicher Substanz bezüglich der versendeten Forderungseinzüge an unsere Mitglieder auf Zeit gespielt wird.

In jüngsten Antwortschreiben an Verbraucherdienst e.V. werden z.B. seitens Debcon GmbH sogenannte Bürofehler geltend gemacht in Bezug auf die Angaben in den Zahlungsaufforderungen.

So heißt es zunächst, es seien seitens Debcon keine Zahlungsaufforderungen versendet worden, in denen Rechteinhaber wie bspw. Silwa Filmvertrieb AG genannt wurden. Dann heißt es wenige Wochen später in Schreiben der Debcon GmbH, Rechteinhaber sei DigiProtect GmbH. Ein Bürofehler eben, der nichts an der Rechtmäßigkeit / Richtigkeit der versendeten Zahlungsaufforderungen ändere, so Debcon GmbH

Schufa-Eintrag bei Nichtzahlung

Dann droht die Debcon GmbH in den direkt an unsere Mitglieder gesendeten Schreiben vom 24.01.2012 / 25.01.2012 mit einem Schufa-Eintrag bei Nichtzahlung. Verbraucherdienst e.V. machte Debcon daraufhin darauf aufmerksam, dass strittige Forderungen, und um diese handelt es sich durch den Einspruch der Mitglieder bzw. Verbraucherdienst e.V, bei der Schufa nicht eintragungsfähig sind bis zur Klärung.

Aber sollte dies einem kompetenten Inkassounternehmen nicht bekannt sein? Zumindest ist Verbraucherdienst e.V. dieser Meinung.

 

Daraufhin berichtigte die Debcon GmbH diese Aussagen gegenüber Verbraucherdienst e.V. insoweit als es im Antwortschreiben des Inkassounternehmens heißt – Zitat:

Im Rahmen unserer Partnerschaft und der vertraglichen Verpflichtungen mit der Schufa Holding AG melden wir nur fällige und unbestrittene Forderungen. Hierauf weisen wir auch explizit in unseren Schreiben hin …

Vergleichsangebot

Dann werden Vergleichsvorschläge gemacht … worüber aber geschwiegen werden soll, weil diese besonders reizvoll seien. Verbraucherdienst e.V. fragt: Ist damit gemeint, dass solch ein Angebot nicht jeder erhält, und daher um Stillschweigen gebeten wird? Oder wie ist das zu verstehen … ??

Aufgrund der Sachlage bzgl. der Forderungen seitens Debcon GmbH gegen unsere Mitglieder lehnten wir das Vergleichsangebot ab. Interessant wurde es dann als uns nur kurze Zeit später von Nichtmitgliedern dieselben Schreiben mit gleich lautendem Inhalt zugeschickt wurden mit der Bitte um Aufnahme in den Verein und schnelle Hilfe. Verbraucherdienst e.V. fragt: Ob diese Vorgehensweise der Debcon GmbH deren Glaubwürdigkeit bzgl. des Geschäftsgebarens förderlich ist?

Weiterhin wurden Vergleiche versendet mit Zahlungsvereinbarungen auf denen Debcon GmbH rechts oben hervorgehebt – Zitat:

Keine gerichtlichen Schritte

Keine Meldung an die Schufa Holding

Keine weiteren Kosten

Zahlungen in Raten
Keine weiteren Zinsen

Das klingt natürlich verführerisch …
Aber wir weisen darauf hin, dass solche Zahlungsaufforderungen / Vergleichsvorschläge, und dies gilt nicht nur für die der Debcon GmbH, unbedingt geprüft werden sollten. Vor allem wenn Zweifel vorhanden sind. Ein unüberlegtes Zahlen der Forderung gleicht einem Schuldanerkenntnis.Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing)

Letzte Änderung: 07.10.2015 Witten wurde gestrichen und Bottrop ergänzend.

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