Über 3.500 Mitglieder befinden sich derzeit in der Facebook Gruppe „Laptop Lifestyle Community“. Für Besucher wie uns bleibt die private Gruppe leider verschlossen, aber auf dem Titelbild können wir Lukas Lindler und den Text „Automatisiertes und ortsunabhängiges Einkommen“ erkennen. Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir durch eine Mail eines Mitglieds. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf ein aktuelles Projekt von Lindler.
Es meldete sich Herr R. bei uns, der Erfahrungen mit einem Produkt von Lukas Lindler machte. Er schrieb uns: „Ich war auf Instagram und hatte die Werbung von Lukas Lindler gesehen“. Laut seiner Aussage hat er sich aus Neugierde für mehr Infos angemeldet. Zwei Tage später soll er einen Anruf erhalten haben. Er schreibt uns, dass alles über das Telefon abgeschlossen wurde, wie auch die Bezahlung über Klarna mit monatlichen Raten.
Kurz darauf meldete er sich bei uns. Wir haben in der Vergangenheit bereits über Lukas Lindler berichtet, zuletzt berichteten wir in dem Zusammenhang über ein positives Urteil.
Herr R. legte uns Unterlagen vor, die uns bis dato unbekannte Dienstleistungen bzw. Waren beinhalte, wie „Laptop Lifestyle“. Wir schauten uns den Vertrag und die Inhalte an, und ob es Unterschiede zu den bekannten Produkten aus der Vergangenheit gibt.
Der Vertrag, der uns durch Herr R. vorliegt, zeigt einen Verzicht auf das Widerrufsrecht auf. Die Lukas Lindler Holding GmbH soll vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen. Da es sich jedoch um überwiegend digitale Produkte handelt, könnte dies zu einem Problem beim Widerruf führen.
Mit Abschluss des Vertrages zur Nutzung der digitalen Produkte von Laptop Lifestyle wird anerkannt, dass das Widerrufsrecht für besagte Inhalte erlischt, sobald der Download oder die Streaming-Übertragung beginnt. Da es sich bei dem „Laptop Lifestyle Kurs“ um „21 Stunden inkl. Klick-für-Klick Anleitungen“ bzw. mehrere Module in einem Mitgliederbereich handeln soll, ist von digitalen Inhalten auszugehen.
Wie beschrieben, liegt uns der entsprechende „Vertrag zur Nutzung der digitalen Produkte von Laptop Lifestyle“ vor.
Als Leistung ist der Zugang zum Mitgliederbereich „Laptop Lifestyle Kurs“ (21 Stunden inkl. Klick-für-Klick Anleitungen) angegeben. Es sind mehrere Module aufgezählt, wie unter anderem „Modul Business Mindset“ und „Modul Reichweite durch deine Instagram-Themenseite“.
Es folgen mehrere Posten, die unter der Überschrift „Kostenfreie Raketenstart-Boni“ aufgelistet wurden:
Was diese Punkte im Detail auszeichnet, können wir an dieser Stelle leider nicht darlegen. Uns fehlen derzeit z.B. die Informationen, was eine Mitgliedschaft im „LIMITLOS Club“ beinhaltet. Gerne hätten wir erfahren, was es mit den „exklusiven Deals“ und den „Offline Events“ auf sich hat.
Zusätzlich zu den Leistungen sind dem Vertrag Bedingungen zu entnehmen. Mit der Bestellung werden die AGB durch den Käufer akzeptiert, einsehbar sind diese unter der URL: https://www.laptoplifestyle.consulting/agb. Interessant ist, dass aus den AGB keine Firma 2ML GmbH hervorgeht, dazu später mehr.
Herr R. kennt keine Firma 2ML GmbH. Diese Firma ist in dem hier vorliegenden Vertrag nicht genannt. Auch hat Herr R. keiner Ratenzahlungsvereinbarung mit einer Firma 2ML GmbH zugestimmt.
Zur Erläuterung hinsichtlich der Firma 2ML GmbH: es liegt ein Dokument des Zahlungsdienstleisters Klarna vor. In diesem Bestätigungsschreiben geht es um eine 36-Monate Ratenzahlung von Klarna – für eine Bestellung bei einer 2ML GmbH. Monatlich sollen etwas mehr als 100 EUR für mindestens 35 Monate vom Konto abgebucht werden.
Die Dienstleistung bzw. die Ware wäre laut dieses Dokuments „1 x Laptop Lifestyle 8 Wochen“. Über das Unternehmen 2ML GmbH konnten wir zusätzliche Informationen in Erfahrung bringen. Im Handelsregister (handelsregister.de) fanden wir ein Unternehmen mit der Bezeichnung 2ML GmbH; der Gegenstand lautet „Halten und Verwalten von Beteiligung an anderen Gesellschaften und sonstigen Vermögensgegenständen, Erbringung von Beratungsleistungen“. Der Sitz dieser Firma ist jedoch laut dem Handelsregister nicht Stockholm, sondern 82031 Grünwald.
Lukas Lindler ist laut des Registers sogar ehemaliger Geschäftsführer der 2ML GmbH aus Grünwald, derzeit ist er aber noch als Gesellschafter aufgeführt. Die Abfrage im Handelsregister erfolgte am 03.09.2024 auf https://handelsregister.de, Suchergebnisse wurden gesichert.
Im Vertrag des Herrn R. wurde als „kostenfreie Raketenstart-Boni“ eine „LIMITLOS“ Club-Mitgliedschaft genannt. Welche Anreize bietet der Club? Gibt es Meetings, Events oder was ist überhaupt der Zweck? All diese Fragen blieben teilweise offen, sodass wir uns mit Hilfe von Suchmaschinen auf die Suche nach mehr Informationen machten.
Vorab: Viele Informationen waren den AGB zu entnehmen, die wir bereits oben in Bezug auf Laptop Lifestyle verlinkten. So lautet der Zweck des Clubs laut des Links: „Der LIMTLOS Business Club dient der Vernetzung, dem Erfahrungsaustausch und der Weiterbildung von Unternehmern und Fachleuten im Bereich Online Marketings“. Es gibt Rechte, Pflichten und Arbeitsbereiche für Mitglieder, eine Vorrausetzung für eine Mitgliedschaft ist: „Du bist Kunde oder Dienstleister der LIMITLOS GmbH“.
Erneut ein Zitat vom vorliegenden Vertrag: „Bei den Angeboten der Kategorie LL Business Club handelt es sich um eine exklusive Clubmitgliedschaft, welche unabhängig von den weiteren Angeboten der Lukas Lindler Holding GmbH bestellt werden kann. Für alle Angebote mit Produkten und Dienstleistungen, welche von Drittanbietern eingekauft wurden, liegt die Haftung für das Angebot beim Drittanbieter selbst.“
Diese Hinweise zum Club fanden wir übrigens ebenfalls in den AGB der Seite https://www.lukaslindler.com/agb. Doch leider war es uns derzeit nicht möglich, durch Internetrecherche weitere Informationen zu einer LIMITLOS GmbH oder zum Club zu finden.
BITTE BEACHTEN: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 03.09.2024. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.
Es gibt für uns noch einige Fragen zu klären. Wir würden uns über hilfreiche Hinweise freuen. Jedoch möchten wir mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte besonders unser Mitglied Herr R. gegen hohe Forderungen unterstützen.
Wir haben bereits einigen Mitgliedern unseres Vereins bei Problemen mit Online-Kursen unter die Arme greifen können. Bei Fragen nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten.
Darüber hinaus möchten wir auf unsere informativen Videos zu diesem und vielen weiteren interessanten Themen hinweisen. Sie finden diese bei YouTube, TikTok und auch Instagram.
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