Debcon GmbH macht Forderungen der Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) geltend. Debcon richtet die Schreiben direkt an die Betroffenen, obwohl die Forderungen ursprünglich durch Urmann + Collegen (U+C) vertreten wurden.
Als Gläubiger werden in den Abmahnungen Unternehmen wie bspw. DigiProtect GmbH, Puaka Video Produktion GmbH oder Silwa Filmvertrieb AG genannt. Die Debcon GmbH ist also nicht selbst Gläubigerin der jeweiligen Forderung, sondern nur zuständig für deren Beitreibung.
Viele Konsumentenanfragen an Verbraucherdienst e.V. bezogen sich auf die Rechtmäßigkeit der Zustellung der Abmahnung durch Debcon GmbH, welche zu bestätigen ist. Auch bzw. obwohl die jeweiligen Forderungen schon vorher einmal anwaltlich vertreten worden sind, kann die Debcon GmbH die Schreiben zur Abmahnung den betroffenen Empfängern auch direkt zusenden.
Debcon GmbH kündigt im Forderungsschreiben weiterhin an, bei Zahlungsverweigerung des Empfängers der SCHUFA Holding AG entsprechende Informationen zu übermitteln. Dies ist eine übliche Formulierung in Forderungsschreiben vieler Inkasso-Unternehmen wie auch die Debcon GmbH eines ist.
Nach Sachlage der Verfahren, die Verbraucherdienst e.V. mit seinen angeschlossenen Anwälten für Mitglieder bearbeitet, ist eine Berechtigung der Debcon GmbH, Negativ-Meldungen an die SCHUFA zu übermitteln, kaum gegeben.
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