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Identitätsdiebstahl und die Folgen: Bank räumt Fehler ein

24.11.21

Praktisches Beispiel in Sachen Datenklau: Angeblich soll ein Verbraucher eine Online-Kredit veranlasst haben. Doch nach den ersten Forderungen und Mahnungen stellte der Verbraucher die Vorwürfe in Frage. Es stellte sich heraus, dass sein Name samt Adresse verwendet wurde.

Vermuteter Datenklau: Online-Kredit mit geklauten Daten angefordert?

Zum Ablauf: ein Verbraucher legte uns eine Zahlungsaufforderung bzw. eine Mahnung einer bekannten Bank vor. Laut des Schreibens soll der Empfänger die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht geleistet haben. Darüber hinaus soll ein Kredit gekündigt werden, was bedeutet, dass der gesamte Kreditbetrag sofort zur Rückzahlung fällig wird.

Der Clou: der Verbraucher bzw. der Empfänger der Zahlungsaufforderung will gar keinen Kredit aufgenommen haben. Er konnte sich laut eigener Aussage den Vorgang nicht erklären, deshalb nahm er Kontakt mit der Bank auf. Beim einem Gespräch soll ihm mitgeteilt worden sein, dass es sich um eine Onlinekreditvergabe gehandelt haben soll und dass ein französischer Ausweis hinterlegt wurde – der auf eine andere Person ausgestellt war.

Es drängt sich der Verdacht eines Identitätsdiebstahls auf. Die Bank teilte dem Empfänger gegenüber mit, dass es sich bei der Zusendung der Forderungen bzw. Mahnung um einen automatischen Vorgang handeln soll. Bei einem Abgleich der hinterlegten Daten soll festgestellt worden sein, dass die Handynummer sowie Email-Adresse nicht übereinstimmen würde. Sprich jene Daten, die bei einer Onlinekreditvergabe eine Rolle spielen. Nur der Name, die postalische Adresse und das Geburtsdatum stimmten überein.

Bank rudert zurück und entschuldigt sich

Der betroffene Verbraucher hat sich an unsere angeschlossenen Anwälte gewandt, um gegen die Vorwürfe zu wehren. Basierend auf die Schilderungen des Verbrauchers wurden die Ansprüche zurückgewiesen, da die für den Kredit genutzten Daten nicht mit den Daten des Betroffenen nicht übereinstimmen. Die Bank reagierte, aber nicht so wie zu erwarten. Tatsächlich wiesen sie darauf hin, dass keine Strafanzeige vorliegen würde. Ohne diese würde eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen.

Ein weiteres Schreiben der angeschlossenen Rechtsanwälte unseres Vereins konnte Klarheit schaffen. Der betroffene Verbraucher hatte schließlich keinen Kreditvertrag mit der Bank geschlossen und auch keine Zahlungen erhalten. Das ergibt sich aus den Unterlagen, die der Bank eh bereits vorliegen würden. Demzufolge ist nicht der Verbraucher der Geschädigte, sondern die Bank selbst – und muss demzufolge auch keine Strafanzeige stellen.

Die Bank reagierte und entschuldigte sich für die Unstimmigkeiten. Das entsprechende Konto wurde zu Lasten der Bank gelöscht und eine Rücknahme sämtlicher Unannehmlichkeiten, wie eine Meldung bei der SCHUFA, wurden ebenfalls veranlasst. Wir freuen uns über den positiven Ausgang, doch möchten an dieser Stelle erneut vor den Gefahren von Identitätsdiebstahl und Datenklau warnen. Wir haben zu diesem Thema einen Artikel verfasst. Bei weiteren Fragen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.


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