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UGV Inkasso und FKH GbR – Zahlungsverbot gegen Verbraucher

09.08.12

Dieser Beitrag UGV Inkasso nimmt Bezug auf ein vorher geführtes Telefonat des Verbraucherdienst e.V. mit FKH GbR (Update 16.06.2021: Die FKH GbR firmiert seit längerem als FKH OHG).

In diesem Gespräch versicherte Frau B. von der FKH GbR gegenüber Verbraucherdienst e.V., dass alle Faxe und Anschreiben die an FKH adressiert sind, grundsätzlich an die UGV Inkasso GmbH weitergeleitet werden.
Zahlungsverbot gegen Verbraucher – Unser Telefonat mit FKH GbR

UGV Inkasso weiss von nichts …
Verbraucherdienst e.V. fragte nach dem Verbleib des Fax und Anschreibens zum Sachverhalt Kontopfändung des Herrn K. welches ursprünglich an die FKH GbR adressiert und von dieser nach eigener Aussage an die UGV Inkasso weitergeleitet worden sei.

Antwort der UGV Inkasso: Nein, hier liegt weder Ihr gesandtes Fax an unser Unternehmen vor, noch wurde uns ein Schreiben von der FKH weitergeleitet.
Wir baten auch UGV Inkasso um die Kopie des Vollstreckungsbescheides und wiesen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, das unserem Mitglied weder der Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid zugegangen ist. Somit also eventuell ein Einspruchsrecht beim Mahngericht seitens unseres Mitglied gegeben sein kann, da die Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.

Antwort der Dame von UGV Inkasso: Der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ist durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt worden. Und Herr K. sei daher vom Amtsgericht verurteilt worden.


Verbraucherdienst e.V. vermutet, dass Forderungssummen einfach hochgetrieben werden sollen.


Dazu wird ein Mahnbescheid gezogen
in der Hoffnung, dass diesem nicht widersprochen wird. Man spekuliert auf den immer noch häufigen Irrglauben vieler Verbraucher, dass ein Forderungsanspruch durch das Gericht geprüft wird.


Betroffene Verbraucher werden die FKH GbR in der Regel nicht einmal kennen
, da FKH keine Zahlungsauforderungen versendet nach eigener telefonischer Aussage gegenüber Verbraucherdienst e.V.


Stattdessen ist der Absender
des Mahnbescheid sowie Vollstreckungsbescheid eine Anwaltskanzlei Wehnert u. Kollegen. Was ein Grund dafür sein mag das viele Verbraucher den Überblick über die Zusammenhänge verlieren und keinen Widerspruch einlegen …

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… und schon ist ein Anspruch tituliert
und es taucht UGV Inkasso, deren Geschäftsführer ebenfalls Herr Jentzner ist (siehe Beitrag FkH GbR) auf und sorgt für ein Zahlungsverbot, sodass der Betroffene keinen Zugriff auf sein Konto hat.

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