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FKH GbR Forderungsbeitreibung ohne Info an Schuldner?

09.08.15

Herr S.K. wandte sich an Verbraucherdienst e.V., weil die FKH GbR (Update 16.06.2021: Die FKH GbR firmiert seit längerem als FKH OHG) sein Konto mit einer Pfändung belegen ließ.

Er teilte dem Verein mit, dass er die Firma FKH GbR weder kennt noch von diesem Unternehmen jemals angemahnt wurde. Eine Nachfrage bei seiner Hausbank ergab, dass seitens FKH GbR ein Zahlungsverbot ausgesprochen wurde. Nach Sichtung und Prüfung der Unterlagen schrieb Verbraucherdienst e.V. das Unternehmen an.


Auszug des Anschreibens an FKH GbR:

„(…) Es werden durch Ihr Unternehmen gegen unser Mitglied Zwangsvollstreckungsmassnahmen auf dessen Konto durchgeführt.

Es wurde unserem Mitglied weder ein Mahnbescheid noch ein Vollstreckungsbescheid durch Ihr Unternehmen zugestellt. (…) Daher bitten wir um Übermittlung einer Kopie des Vollstreckungsbescheides … damit Einspruch beim Amtsgericht eingelegt werden kann.“

Die angemessen gesetzte Frist von einer Woche für die Rückantwort ließ die Firma verstreichen, was uns veranlasste, FKH GbR direkt anzurufen.


Aufschlussreiches Telefonat mit FKH GbR

Es meldete sich eine Frau B. – allerdings ohne Nennung des Firmennamens. Wir teilten der Dame mit, dass wir ein Fax am 01.08.2012 zustellten, inklusive der Bevollmächtigung zum Sachverhalt des Herrn S.K.

Frau B: Die Faxe an uns leiten wir grundsätzlich an die UGV Inkasso weiter.

Verbraucherdienst e.V: Das Anschreiben und Vorab-Fax dazu wurden aber an Ihr Haus, konkret an die Geschäftsführung Herrn Jentzer gesandt. Ist Herr Jentzer also Geschäftsführer der UGV?

Frau B: Das ist doch egal, wer auf dem Fax steht. Wir leiten es an die UGV weiter.

Verbraucherdienst e.V: Das Zahlungsverbot wurde aber doch durch die FKH GbR angestrengt …

Frau B: … natürlich, wir sind ja auch der Gläubiger!

Verbraucherdienst e.V: Sehen Sie Frau B., … daher schrieben wir auch Ihr Unternehmen, die FKH GbR an. Die von uns gesetzte Frist von einer Woche verstrich ohne Rückmeldung Ihres Hauses. Wir setzen uns heute telefonisch mit Ihnen in Verbindung und bitten direkt um die Kopie des Vollstreckungsbescheids gegen unser Mitglied Herrn K.

Frau B: (kurz angebunden) … haben wir nicht.

Verbraucherdienst e.V: Im Vollstreckungsbescheid soll als Prozessbevollmächtigter die Kanzlei Wehnert u. Kollegen angegeben sein.

Frau B: (unsicher, unfreundlich) … Ja die machen das nicht. Sondern die UGV.

Verbraucherdienst e.V: Und warum liegt dann keine Zahlungsaufforderung von der UGV vor Frau B?

Frau B: Wir sind nicht UGV.

Verbraucherdienst e.V: Frau B., die folgende Information ist jetzt wichtig für Sie bzw. Ihr Unternehmen … Wir machen Sie darauf aufmerksam, das sowohl der Mahnbescheid als auch der Vollstreckungsbescheid eventuell nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde bzw. zugestellt werden konnte – aufgrund mehr als einem halben Dutzend Umzüge des Herrn K. Somit steht unserem Mitglied ein Einspruch beim Mahngericht zu, da die Einspruchsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.

Frau B: Der Vollstreckungsbescheid wurde an die Strasse … zugestellt

Verbraucherdienst e.V: Dort wohnt unser Mitglied erst seit dem 01.08.2012. Es stellt sich die Frage, wie innerhalb von 24 Stunden ein vollstreckbarer Titel erreicht werden konnte …?

Mehrfach baten wir Frau B. noch uns mit der Geschäftsführung zu verbinden, was diese kurz angebunden quittierte mit … hat keine Zeit, … ist nicht da, und … ist nicht verfügbar.


Irgendwie erwartet man von seriös arbeitenden Unternehmen eine etwas andere Reaktion und Motivation, wenn es um Klärung von „Dissonanzen“ im Rahmen der hauseigenen Dienstleistung oder Produkte geht werden viele Leser jetzt der Meinung sein …?

Dieser Ansicht ist auch Verbraucherdienst e.V. und machte Frau B. abschließend darauf aufmerksam, dass wir als Verein für aktiven Verbraucherschutz präventiv über derartige Geschäftsgebaren auf unser Homepage bzw. Presseportale und Blog publizieren.

Nun riefen wir bei UGV Inkasso GmbH an, an die laut Frau B. von der FKH GbR sowohl Fax als auch Anschreiben des Verbraucherdienst e.V. weitergeleitet worden sein sollen.
Zum Telefonat mit UGV Inkasso GmbH
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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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