Bild Wehnert UGV FKH

Wehnert & Kollegen, UGV Inkasso und FKH GbR

29.03.12

Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Herr W. schilderte dem Verein seinen Sachverhalt zu den Firmen UGV Inkasso, FKH GbR und Kanzlei Wehnert & Kollegen. (Update 16.06.2021: Die Kanzlei Wehnert & Kollegen firmiert seit längerer Zeit nun als Kanzlei am Modenbach, Rechtsanwalt von Loefen. Die FKH GbR firmiert inzwischen als FKH OHG).

Am 26.01.2011 erhielt Herr W. von der Würzburger Versicherungs-AG ein Antwortschreiben. Herr W. habe bei der Firma Direkt-Credit-Vermittlung online eine Raten-Kreditversicherung abgeschlossen, und den Vertragsabschluss online gleich mehrfach bestätigt. Weiterhin habe Herr W. von der Direkt-Credit-Vermittlung eine entsprechende Bestätigung erhalten.

Leider könne man jedoch nicht mit einer ANTRAGSKOPIE dienen, da die im Internet abgeschlossenen Anträge elektronisch erfasst und überspielt werden.
Heißt das jetzt, dass man per Internet zwar ein Geschäft bei Direkt-Credit Vermittlung abschließen kann, die EDV jedoch keinen Nachweis einer online eingegangenen Bestellung / Anforderung zur Verfügung stellt? Wie kann dann im Zweifel ein Vertragsabschluss überhaupt nachgewiesen werden?

Herr W. erhielt schließlich Post von UGV Inkasso. Seitens des Inkassounternehmens wurde mit Schreiben vom 11.02.2011 ein Betrag von 129,31 Euro eingefordert, zahlbar bis 25.02.2011. Herr W. ließ die Frist verstreichen. Daraufhin erhielt er am 24.03.2011 die nächste Zahlungsaufforderung. Doch statt 129,31 Euro aus der Forderung des Februar 2011 forderte UGV Inkasso nun nur noch 93,00 Euro zahlbar bis 07.04.2011. –
Warum verzichtet man freiwillig auf 36,31 Euro? Herr W. ließ auch diese Zahlungsfrist verstreichen, er fühlte sich als mehrjähriges Mitglied des Verbraucherdienst e.V. sicher. Nun folgte ein Anschreiben der Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen.

Wehnert & Kollegen forderte nun den Gesamtbetrag von 181,68 Euro mit der der Ankündigung, den Anspruch gegen Herrn W. im Auftrag des Mandanten FKH GbR im gerichtlichen Mahnverfahren – so wörtlich – einzutreiben. Neben dem üblichen Angebot einer Ratenzahlung seitens Wehnert & Kollege, die auch UGV Inkasso anbot, setzte Kanzlei Wehnert & Kollegen eine Zahlungsfrist bis zum 26.05.2011.

Jetzt nahm Herr W. als Mitglied telefonisch Kontakt mit Verbraucherdienst e.V. auf und fragte, ob der Verein in seiner Sache mit Wehnert & Kollegen ebenfalls behilflich sein könne.
Bislang war Herr W. im Glauben, „sein Verbraucherschutzverein“ würde nur bei Gewinnspiel und Abofalle tätig.

Der Verein bat Herrn W. um Zusendung aller Unterlagen zu Wehnert & Kollegen / UGV Inkasso und wurde aktiv.

Verbraucherdienst e.V. erhielt bislang keine Reaktionen auf seine Anschreiben seitens Wehnert & Kollegen – und Herr W. keine weiteren Zahlungsaufforderungen (Stand 29.03.2012).
Nachtrag vom 20.07.2012 zu UGV Inkasso – Pfändungsbeschluss

Bis dato wurden an Herrn W. keine weiteren Forderungen gestellt. Anders erging es Frau V.. Sie ignorierte, wie im Internet gelesen, jegliche Kontaktaufnahmen der UGV Inkasso. Erst mit Eintreffen des Vorpfändungs- und Zahlungsverbotsbeschluss reagierte Frau V. und setzte sich mit Verbraucherdienst e.V. in Verbindung. Dank des Einsatzes des Verein für Verbraucherschutz kam Frau V. mit einem blauen Auge davon.

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