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ASP Forderungsmanagement UG vs Verbraucherdienst e.V.

28.10.13

250.000,00 Euro oder 6 bis 24 Monate Ordnungshaft drohen Verantwortlichen der ASP Forderungsmanagement UG bei weiteren Verunglimpfungen gegen Verbraucherdienst e.V.

Inkassounternehmen ASP Forderungsmanagement UG verliert im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Verbraucherdienst e.V. vor dem Amtsgericht Essen.

Im März 2013 suchten Gewerbetreibende die Hilfe des Essener Verbraucherschutzvereins Verbraucherdienst e.V. Im Vorfeld hatten sie ein harmlos aussehendes und schwer lesbares Spam-Fax erhalten.
Angeblich ging es um die Aktualisierung bzw. Korrektur der Daten ihres bereits vorhandenen Eintrags im Branchenbuch lokale-suche.com. Doch wer das Fax unterschrieben retournierte, sah sich plötzlich mit einem Dreijahresvertrag für einen Business-Eintrag im Branchenbuch lokale-suche.com konfrontiert.
Im Grunde ein ähnliches Prozedere wie dies auch von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Branchenbuch gewerbeauskunft-zentrale.de bekannt ist.

Verbraucherdienst e.V. vertrat für seine betroffenen Mitglieder gegenüber ASP Forderungsmanagement UG aus Berlin eine klare Linie

Und veröffentlichte dies auch in einem Artikel zu den Forderungseinzügen der ASP Forderungsmanagement UG

Zitat:

“ASP Forderungsmanagement UG Berlin wird bezüglich der Forderung für lokale-suche.com die Erfahrung machen müssen, das ohne eine gerichtliche Durchsetzung eine Zahlung seitens Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. nicht erfolgen wird.“

Zitat Ende

Auf eine gerichtliche Durchsetzung der vermeintlich korrekten Ansprüche aus den Business-Einträgen im Branchenbuch lokale-suche.com ließ sich ASP Forderungsmanagement nicht ein

Statt dessen verlegte man sich auf –  den Verbraucherdienst e.V. denunzierende – Veröffentlichungen. So hieß es bspw. seitens ASP Forderungsmanagement:

  • Es handele sich nicht um eine seriöse Konstitution
  • Verbraucherdienst e.V. betreibe telefonische Kaltakquise
  • Verbraucherdienst e.V. verlange für Standardtexte inkompetenten Inhalts 15 Euro / Monat
  • Es seien Betrugsfälle bei der Polizei bekannt

An diesem Punkt reagierte Verbraucherdienst e.V. mit einer einstweiligen Verfügung gegen ASP Forderungsmanagement UG

ASP_Forderungsmanagement_Beschluss_Verbraucherdienst_1

Laut Beschluss des Amtsgericht Essen droht ASP Forderungsmanagement UG bei Wiederholung / Fortsetzung von derlei Ehrverletzungen:

Ordnungsgeld i.H.v. 250.000.,00 Euro
Ersatzweise Ordnungshaft von 6 bis 24 Monaten
Verfahrenskosten zu Lasten ASP Forderungsmanagement UG


Verbraucherdienst e.V. wird sich weiterhin für die Rechte seiner Mitglieder ebenso konsequent einsetzen, wie zukünftig gegen Verunglimpfungen vorgehen!


Als PDF lesen
Beschluss zu ASP Forderungsmanagement UG


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