Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH Düsseldorf, Betreiber des Internetportals gewerbeauskunft-zentrale.de, besteht auf einem regulären Vertragsabschluss. Die Vorgehensweise zur Gewinnung neuer Kunden für kostenpflichtige Einträge des Unternehmens in dessen Portal ist umstritten. Auch Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits darüber unter Gewerbeauskunft-Zentrale bittet zur Kasse
Mehrere Mitglieder des Vereins für Verbraucherschutz sind betroffen. Zunächst verweigerten die Betroffenen jede Zahlung an die GWE Wirtschaftsinformations GmbH Düsseldorf (gewerbeauskunnft-zentrale). Wie viele andere Verbraucher auch fühlten sie sich nach eigenen Aussagen gegenüber Verbraucherdienst e.V. über den Tisch gezogen. Die Wirtschaftsinformations GmbH Düsseldorf mahnte die Betroffenen folglich ab.
Daraufhin nahmen die ersten Verbraucher Kontakt zum Verbraucherdienst e.V. auf, baten um Unterstützung und wurden Mitglied des Vereins. Verbraucherdienst e.V. focht für die Mitglieder die durch die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale) geltend gemachten Forderungen an und machte so klar, dass eine Durchsetzung der Forderungen seitens GWE nur per Klageerhebung möglich ist.
Forderungseintreibung durch Deutsche Direkt Inkasso GmbH
Schließlich beauftragte GWE Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) das Inkassounternehmen Deutsche Direkt Inkasso GmbH mit der Forderungsbeitreibung. Auch auf diese Inkassoforderungen reagierte Verbraucherdienst e.V. im Namen seiner Mitglieder erfolgreich, denn die Forderungsbeitreibung wurde von Deutsche Direkt Inkasso gegen unsere Mitglieder wie erwartet nicht fortgeführt.
Nun bemühte GWE Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) aus Düsseldorf eine Kanzlei für Wirtschaftsrecht aus NRW. Die Rechtsanwältin C.M. informiert in ihrem Anschreiben im Fall weiterer Zahlungsweigerung ein gerichtliches Klageverfahren anstrengen zu wollen. Die Rechtsanwältin C. M. aus NRW weist darauf hin, dass aus dem aus ihrer Sicht gültigen 2-Jahresvertrag fälligen 1.138,12 Euro bei Nichtzahlung weitere erhebliche Kosten auf die Abgemahnten zukämen. Zitat: “ In diesem Fall kann die Gesamtforderung über 2.000,00 Euro betragen.“ Zitat Ende
Es gibt ein Angebot
Allerdings macht GWE Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale) Düsseldorf gleichzeitig ein Angebot – in Form einer einmaligen Zahlung von 450,00 Euro. So könne ein kostenaufwendiges Klageverfahren vermieden werden, und die GWE Wirtschaftsinformations GmbH wie auch Deutsche Direkt Inkasso GmbH würden keine weiteren Forderungen geltend machen. – Dies gelte inklusive des zweiten Vertragsjahres. Zudem seien mit der Vergleichssumme von 450,00 Euro auch alle Mahn- und Anwaltskosten abgegolten.
Abschließend werden Gerichtsurteile genannt, die in der Vergangenheit durchaus pro GWE / gewerbeauskunft-zentrale.de entschieden hatten. Allerdings ist Verbraucherdienst e.V. der Meinung, dass auch diese Medaille zwei Seiten hat.
Der konkrete Sachverhalt sollte zunächst im Einzelfall geprüft, und auf die einzelne Sachlage zugeschnitten, eine fundierte Anfechtung formuliert werden.
Es wird weiterhin keine Zahlung erfolgen, einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit GWE Wirtschaftsinformations GmbH Düsseldorf und Rechtsanwältin C. M. aus NRW sieht Verbraucherdienst e.V. und dessen angeschlossenen Anwälte gelassen entgegen.
Video: Verbraucherdienst e.V. vor Ort bei der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) in Düsseldorf
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