Ein Vollstreckungsbescheid ist ein auf einen Mahnantrag und Mahnbescheid folgender vorläufiger Vollstreckungstitel.
Wird bei einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhoben, dann kann der Gläubiger bereits die Zwangsvollstreckung betreiben.
Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Hier gilt ebenfalls eine 14 Tages Frist. Versäumt man auch diese Frist, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
Legt man Einspruch rechtzeitig ein, folgt ein normales gerichtliches Verfahren. Gegebenenfalls wird angeregt, die Einstellung der Zwangsvollstreckung extra zu beantragen.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Vollstreckungsbescheid