Ein Vollstreckungsbescheid ist ein auf einen Mahnantrag und Mahnbescheid folgender vorläufiger Vollstreckungstitel.
Wird bei einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhoben, dann kann der Gläubiger bereits die Zwangsvollstreckung betreiben.
Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Hier gilt ebenfalls eine 14 Tages Frist. Versäumt man auch diese Frist, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
Legt man Einspruch rechtzeitig ein, folgt ein normales gerichtliches Verfahren. Gegebenenfalls wird angeregt, die Einstellung der Zwangsvollstreckung extra zu beantragen.
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Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Vollstreckungsbescheid