Ein Vollstreckungsbescheid ist ein auf einen Mahnantrag und Mahnbescheid folgender vorläufiger Vollstreckungstitel.
Wird bei einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhoben, dann kann der Gläubiger bereits die Zwangsvollstreckung betreiben.
Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Hier gilt ebenfalls eine 14 Tages Frist. Versäumt man auch diese Frist, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
Legt man Einspruch rechtzeitig ein, folgt ein normales gerichtliches Verfahren. Gegebenenfalls wird angeregt, die Einstellung der Zwangsvollstreckung extra zu beantragen.
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Unhöflich, arrogant , Inkompetent. Die gehen gar nicht . Es verschwinden Kontoauszüge die beweisen das man bezahlt hat , und… .ganzen Kommentar lesen..
Sehr schlechte Erfahrung !! Ich wurde unbewusst 120€ abgezogen. Ich habe von ihren angebliche Abo nichts mitbekommen und plötzlich merke… .ganzen Kommentar lesen..
Die versuchen was schon lange erledigt zu kassieren ausserdem rufen die mit kostenlosse tel nr und legen suf das soll… .ganzen Kommentar lesen..
UGV Inkasso und Delta Inkasso kennen sich nicht nur, sie gehören beide zum "Volandt-Clan" (UGV = Unternehmens Gruppe Volandt). Ob… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Vollstreckungsbescheid