Zwangsvollstreckung

24.09.20

Die Zwangsvollstreckung kann nur aus Titeln erfolgen. Hierzu müssen drei Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Es muss einen Titel geben
  2. Der Titel muss mit der Vollstreckungsklausel versehen sein (auch vorläufig)
  3. Der Titel muss zugestellt sein.

Der Gerichtsvollzieher prüft, ob diese drei Aspekte eingehalten wurden.

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