Mahnbescheid

24.09.20

Der Mahnbescheid ist eine formelle Zustellung eines Schreibens des Mahngerichtes auf einen Mahnantrag hin. Mit diesem Mahnbescheid wird ein Titel angekündigt. Ein Mahnbescheid beinhaltet noch keine negativen Folgen, hiergegen kann 14 Tage lang Widerspruch eingelegt werden. Legt man keinen Widerspruch ein, ergeht Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

zurück zur Übersicht

Kommentare zu Mahnbescheid

Gesucht gefunden.