Der Mahnbescheid ist eine formelle Zustellung eines Schreibens des Mahngerichtes auf einen Mahnantrag hin. Mit diesem Mahnbescheid wird ein Titel angekündigt. Ein Mahnbescheid beinhaltet noch keine negativen Folgen, hiergegen kann 14 Tage lang Widerspruch eingelegt werden. Legt man keinen Widerspruch ein, ergeht Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Mahnbescheid