Der Mahnbescheid ist eine formelle Zustellung eines Schreibens des Mahngerichtes auf einen Mahnantrag hin. Mit diesem Mahnbescheid wird ein Titel angekündigt. Ein Mahnbescheid beinhaltet noch keine negativen Folgen, hiergegen kann 14 Tage lang Widerspruch eingelegt werden. Legt man keinen Widerspruch ein, ergeht Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
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Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Mahnbescheid