Titel: Lizenz für den Verkauf von "Systemen" via Influencer

Lizenz für den Verkauf von „Systemen“ via Influencer

01.06.22

Im Zusammenhang mit der bekannten Coaching-Vertrags-Problematik, welche wir im Zusammenhang mit unseren Recherchen um die CopeCart GmbH aufgezeigt haben, sind wir auf „Auftragsbestätigung für ein Smart Profit System – 100% Reseller Lizenz“ der Master Life Empire GmbH als Vertrag gestoßen. Doch was steckt dahinter?

Lizenzvertrag: Definition

Gablers Wirtschaftslexikon definiert eine Lizenz vereinfacht wie folgt:

„Vertrag, mit dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Schriftzeichen, Halbleiterschutzrecht, Marke) die vollständige oder teilweise Auswertung des Schutzrechts einem Dritten gegen Zahlung von Lizenzgebühren überlässt. Lizenzen können räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt übertragen werden.“

Gablers Wirtschaftslexikon

Für einen Lizenzvertrag braucht es also erst einmal ein gewerbliches Schutzrecht, also eine geschützte Rechtsposition (die auch aus urheberrechtlichen Aspekten herrühren kann). Wer also eine Lizenz verteilen oder verkaufen möchte, muss erst einmal Nutzungsrechte haben (Benutzung, Verwertung, rechtliche Verteidigung und anderes).

Die Aussage, es würde eine Lizenz „verkauft“ (rechtlich richtig erteilt), reicht hier nicht aus. Denn dazu muss das Smart Profit System schützenswert sein, was nach den Spezialgesetzen (UrhG, PatentG usw.) geprüft werden. Nach unserer Auffassung muss danach daher der Inhalt des Systems vertraglich vereinbart sein. Der uns vorliegende Lizenzvertrag ist hierzu aber ungeeignet. Denn das System ist nicht genannt, es werden zwar Begriffe wie Urheberrecht und Lizenzvertrag genannt, der eigentliche Umfang der Lizenz wird aber unzureichend bezeichnet. Vereinfacht formuliert verpflichtet man sich 25.000 EUR zu bezahlen (in Raten) pro Jahr, mindestens aber für 2 Jahre, ohne zu wissen wofür. Aber immerhin: Einnahmen verbleiben beim Lizenznehmer, wobei Umsätze nicht zugesichert sind und man auch keine Beratung erhält für diese 25.000 EUR!

CopeCart als Zahlungsdienstleister verpflichtend

Der Zahlungsdienstleister kann bei diesem „System“ nicht frei gewählt werden. Es muss verpflichtend die Firma CopeCart genommen werden. Auch wird verpflichtend eine eigene Domain und der Einsatz der Software WordPress samt bestimmter Plugins gefordert, 4Leads. Auch eigene Werbemittel dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden.

Auffällig: Der Anbieter (eigentlich Lizenzgeber) übernimmt die Zahlungsabwicklung

Damit gibt man alles aus der Hand, was eine Kontrolle des Erfolgs des Systems beinhaltet. Zudem wird weiter geschrieben, dass man ja CopeCart verwenden müsse. Hier besteht also eine vertragliche Diskrepanz.

Unsere Meinung

Eine rechtliche Prüfung ist ohne die Kenntnis des Systems nicht möglich. Auch eine wirtschaftliche Hinterfragung ist ebenfalls nicht möglich. Der Lizenzvertrag ist oberflächlich, es bleibt unklar was man für sein Geld (immerhin 25.000 EUR zzgl. 19% MwSt.) erhält. Zudem ist die Lizenz ohne weitere Investitionen so nicht nutzbar.

Wofür bezahle ich also 50.000 EUR? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor man solche Verträge abschließt.


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