Das Bundesgesetzblatt Jahrgang 08/2009 gibt Aufschluss darüber, welche Form von Telefonwerbung statthaft ist und was nicht.
Verbraucherdienst e.V. zitiert:
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
in Kraft getreten. Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz heisst es dazu einleitend:“ Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife.
Was viele Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht wissen: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten.
Unseriöse Firmen setzen sich über dieses Verbot immer wieder hinweg. Um dieses rechtswidrige Vorgehen einzudämmen und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei unerlaubter Telefonwerbung und telefonisch oder im Internet abgeschlossenen Verträgen zu verbessern, hat der Bundestag am 26. März 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen beschlossen, das nun in Kraft
getreten ist.“
Den kompletten Bericht finden Sie mit einem Klick direkt hier
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