Das Bundesgesetzblatt Jahrgang 08/2009 gibt Aufschluss darüber, welche Form von Telefonwerbung statthaft ist und was nicht.

Verbraucherdienst e.V. zitiert:
Am 4. Au­gust 2009 ist das Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men
in Kraft ge­tre­ten. Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz heisst es dazu einleitend:“ Un­er­wünsch­te Te­le­fon­wer­bung hat sich in der letz­ten Zeit zu einem die Ver­brau­cher er­heb­lich be­läs­ti­gen­den Pro­blem ent­wi­ckelt. Wer kennt das nicht: Das Te­le­fon klin­gelt und eine freundliche Stim­me ver­spricht Ge­win­ne, eine Traum­rei­se oder güns­ti­ge Te­le­fon­ta­ri­fe.
Was viele Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher je­doch nicht wis­sen: Der­ar­ti­ge Te­le­fon­wer­bung ohne vor­he­ri­ges Ein­ver­ständ­nis ist nach dem Ge­setz gegen den un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) ein­deu­tig wett­be­werbs­wid­rig und damit ver­bo­ten.

Un­se­riö­se Fir­men set­zen sich über die­ses Ver­bot immer wie­der hin­weg. Um die­ses rechts­wid­ri­ge Vor­ge­hen ein­zu­däm­men und die Rech­te von Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern bei un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und te­le­fo­nisch oder im In­ter­net ab­ge­schlos­se­nen Ver­trä­gen zu ver­bes­sern, hat der Bun­des­tag am 26. März 2009 das Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men be­schlos­sen, das nun in Kraft
ge­tre­ten ist.“

Den kompletten Bericht finden Sie mit einem Klick direkt hier

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