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DigiRights Administration GmbH, vertreten durch RA Daniel Sebastian: Klagerücknahme

13.01.22

Amtsgericht München, Az.: 142 C 4566/21 – Neuigkeiten von Rechtsanwalt Daniel Sebastian und der DigiRights Administration GmbH. Durch ein zuvor abgemahntes Mitglied liegt uns ein neuer Gerichtsbeschluss vor, den wir an dieser Stelle besprechen.

Filesharing-Abmahnung: auch im Jahr 2022 werden Urteile gefällt

In Zeiten von populären Streaming-Diensten ist es um Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing deutlich ruhiger geworden. Noch vor ein paar Jahren wurden uns nahezu täglich Abmahnschreiben durch RA Daniel Sebastian von betroffenen Mitgliedern vorgelegt – in der Regel ging es um das angebliche Anbieten von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte standen den Abgemahnten mit Rat und Tat zur Seite und konnten Erfolge verbuchen.

Auch wenn das Thema Filesharing-Abmahnungen im Jahr 2022 nicht mehr allzu populär scheint, wird gerichtlich nach wie vor über vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen entschieden – auch wenn diese teilweise über viele Jahre zurückliegen. Ein Mitglied erhielt sogar einen Vollstreckungsbescheid, weil er laut der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH mindestens einen rechtlich geschützten Musiktitel zum Download angeboten haben soll. Vertreten wurde das Unternehmen von dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, über den wir oft berichteten.

Abmahnung durch RA Daniel Sebastian

Die letzte große Abmahn-Welle liegt schon einige Weile zurück. Regelmäßig berichteten wir über Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing, die u.a. von Kanzleien wie Frommer Legal oder RA Daniel Sebastian massenhaft versandt wurden. Meist soll über den Internetzugang des abgemahnten Anschlussinhabers ein rechtswidriges Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material stattgefunden haben. Solche Urheberrechtsverletzungen werden durch manche Rechteinhaber dokumentiert und per Abmahnverfahren verfolgt.

Laut unserer Erfahrung wurden in den Filesharing-Abmahnungen unterschiedlich hohe Geldbeträge vom Anschlussinhaber gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen – ein sogenannter Vergleich. Die geforderten Beträge können zum Beispiel für einen Film eine Summe um die 915,00 EUR bedeuten. Dabei ist nicht jedem Anschlussinhaber klar, wie die Urheberrechtsverletzung überhaupt geschehen konnte. Der beschuldigte Gewerbetreibende muss in solchen Fällen die Möglichkeiten bedenken – besonders Nutzer von Airbnb und Anbieter von Hotels etc. laufen Gefahr, für Filesharing zu haften.

Gerichtlicher Mahnbescheid: nicht ignorieren!

Wird die Abmahnung ignoriert, kann es noch teurer werden: ein gerichtlicher Mahnbescheid landet im Briefkasten. Auffallend ist der gelbe Umschlag, der Empfänger über gegebene Fristen informiert. Diese sollten auch tunlichst beachtet und ernst genommen werden, um einen Widerspruch zu formulieren.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian hat in der Vergangenheit gerichtliche Mahnbescheide für die DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt verfasst. Sollte die Frist versäumt werden und keine Zahlung erfolgen, kann es zum Vollstreckungsbescheid kommen.

Vollstreckungsbescheid erhalten – was tun?

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein auf einen Mahnantrag und Mahnbescheid folgender vorläufiger Vollstreckungstitel. Uns liegt ein solcher Bescheid vor, der an ein Mitglied von uns versandt wurde. Als Gesamtsumme wurde nun ein Betrag in Höhe von mehr als 1.400 EUR verlangt.

Wird einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, kann der Gläubiger bereits die Zwangsvollstreckung betreiben. Doch auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Hier gilt ebenfalls eine 14 Tages Frist. Versäumt man auch diese Frist, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig – was natürlich zu vielen Unannehmlichkeiten führt.

Amtsgericht München: Erfreuliche Klagerücknahme

Vor dem Amtsgericht München kam es zum Rechtsstreit zwischen der Klägerin DigiRights Administration GmbH, vertreten durch den Prozessbevollmächtigten RA Daniel Sebastian und unserem Mitglied, ebenfalls vertreten durch einen unserer angeschlossenen Rechtsanwälte.

In dem Beschluss vom 14.09.2021 (Az. 142 C 4566/21) erließ das Amtsgericht, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Begründung: Die Klage ist zurückgenommen worden. Wir freuen uns an dieser Stelle für unser Mitglied über die positive Entscheidung.

Offene Fragen

Warum man zuerst die Durchführung der streitigen Verhandlung beim Mahngericht beantragt und später dann die Klage zurücknimmt, hierüber kann man nur spekulieren. Sollte mit einem Antrag Druck auf den potentiellen Schuldnern aufgebaut werden, obwohl man die Nichtdurchsetzbarkeit kannte?

Anwälte prüfen grundsätzlich vor dem Antrag zur Abgabe an das Streitgericht die Erfolgschancen. Gibt es Probleme mit dem Nachweis der Rechteinhaberschaft? Beweisprobleme? Ist gar kein Schaden entstanden? Die Wahrheit kennt nur die DigiRights bzw. deren Anwalt Daniel Sebastian. Eines ist aber klar: Man darf vor Gericht nicht die Nerven verlieren, ab und zu kann man – wie in diesem Fall – Verfahren auch aussitzen. Lassen Sie sich kompetent beraten.


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