Kanzlei BaumgartenBrandt reichte für seinen Mandanten KSM GmbH vor dem Amtsgericht Bochum Klage ein. Vor Gericht sollte unser Vereinsmitglied verurteilt werden, Schadensersatz wegen Filesharing an einem Film der KSM GmbH zu zahlen.
Nachdem die Rechtsanwaltskanzlei BaumgartenBrandt nach einer nicht bezahlten Abmahnung einen Mahnbescheid über etwa 1100 Euro zustellen ließ, wurde diesem sogleich vom Abgemahnten widersprochen. Somit kam es zur Klageerhebung der KSM GmbH, ebenfalls vertreten durch die Anwälte der Kanzlei Baumgarten & Brandt vor dem Amtgericht Bochum.
In der mündlichen Verhandlung wurde die Klage wegen einer Urheberrechtsverletzung über eine Internet-Tauschbörse jedoch abgewiesen. Die Klägerin hatte beim AG Bochum vorgetragen, dass der Abgemahnte Filesharer 400 Euro Schadensersatz und eine Erstattung der Abmahn- und Inkassokosten zahlen sollte. Ingesamt betrug die Forderungen hier 955,60 Euro nebst Zinsen.
Das Amtsgericht verkündigte in dem Urteil (Az. 47 C 408/14), dass die Klägerin, die KSM GmbH, die Kosten des Rechtstreits trägt. Dem Verfahren lag eine Abmahnung für Filesharing an dem Film Babysitter Wanted zugrunde, die von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt versendet worden ist.
Vor dem Landgericht Bochum sollte es zu einem Berufungsverfahren kommen. Dies strengten die prozessbevollmächtigten Anwälte der KSM GmbH an. In der Ladung vom LG Bochum wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beklagte persönlich anwesend sein sollte.
Nun wurde jedoch der Termin aufgehoben. Die Anwältin des Vereinsmitglieds erhielt ein Schreiben, in dem als Grund der Aufhebung eine Berufungsrücknahme genannt wurde.
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