Eine auf den 07.06.2010 datierte Abmahnung erhielt der Verbraucher wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Stadt der Gewalt“.
Der Abmahnung war eine Unterlassungserklärung beigelegt. Verlangt wurde in der Abmahnung von Kanzlei BaumgartenBrandt eine Pauschalsumme von 850 EUR. Der Verbraucher leistete keine Zahlung. Rechteinhaber KSM GmbH stellte Antrag auf einen Mahnbescheid. Diesem wurde widersprochen; KSM GmbH reichte daraufhin Klage beim Amtsgericht Köln ein.
Unser Mitglied, Herr B., wurde durch eine mit dem Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin vertreten.
Die Klage wurde vom Amtsgericht Köln abgewiesen.
Bei den Entscheidungsgründen des AG Köln ist unter anderem zu lesen:
Zitat:
„Die Klage ist unbegründet.“
[…]
„Es kann bereits nicht davon ausgegangen werden, dass die IP-Adressen richtig ermittelt worden wären. Nur dann aber würde sich die Frage stellen, ob der Beklagte Täter gewesen ist.“
[…]
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Keine Ahnung wo die Bewertungen her kommen aber alle sind offensichtlich gefakt. .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben mit der IFS Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH eine Vertrag über eine Werbeaktion geschlossen und um das Kündigungsfrist… .ganzen Kommentar lesen..
Zum Kommentar von Lukas Lindler vom 23.05.2023: Witzbold! Die bei Google im obigen Kontext angezeigte "Bewertung: 4,7 · 750 Rezensionen"… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe überhaupt kein vertrauen in diese "Firma" ich musste vor ein paar Jahren anzeige gegen sie erstatten, weil sie… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu KSM GmbH / RAe BaumgartenBrandt ./. Mitglied