Eine auf den 07.06.2010 datierte Abmahnung erhielt der Verbraucher wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Stadt der Gewalt“.
Der Abmahnung war eine Unterlassungserklärung beigelegt. Verlangt wurde in der Abmahnung von Kanzlei BaumgartenBrandt eine Pauschalsumme von 850 EUR. Der Verbraucher leistete keine Zahlung. Rechteinhaber KSM GmbH stellte Antrag auf einen Mahnbescheid. Diesem wurde widersprochen; KSM GmbH reichte daraufhin Klage beim Amtsgericht Köln ein.
Unser Mitglied, Herr B., wurde durch eine mit dem Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin vertreten.
Die Klage wurde vom Amtsgericht Köln abgewiesen.
Bei den Entscheidungsgründen des AG Köln ist unter anderem zu lesen:
Zitat:
„Die Klage ist unbegründet.“
[…]
„Es kann bereits nicht davon ausgegangen werden, dass die IP-Adressen richtig ermittelt worden wären. Nur dann aber würde sich die Frage stellen, ob der Beklagte Täter gewesen ist.“
[…]
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu KSM GmbH / RAe BaumgartenBrandt ./. Mitglied