Eine auf den 07.06.2010 datierte Abmahnung erhielt der Verbraucher wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Stadt der Gewalt“.
Der Abmahnung war eine Unterlassungserklärung beigelegt. Verlangt wurde in der Abmahnung von Kanzlei BaumgartenBrandt eine Pauschalsumme von 850 EUR. Der Verbraucher leistete keine Zahlung. Rechteinhaber KSM GmbH stellte Antrag auf einen Mahnbescheid. Diesem wurde widersprochen; KSM GmbH reichte daraufhin Klage beim Amtsgericht Köln ein.
Unser Mitglied, Herr B., wurde durch eine mit dem Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin vertreten.
Die Klage wurde vom Amtsgericht Köln abgewiesen.
Bei den Entscheidungsgründen des AG Köln ist unter anderem zu lesen:
Zitat:
„Die Klage ist unbegründet.“
[…]
„Es kann bereits nicht davon ausgegangen werden, dass die IP-Adressen richtig ermittelt worden wären. Nur dann aber würde sich die Frage stellen, ob der Beklagte Täter gewesen ist.“
[…]
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu KSM GmbH / RAe BaumgartenBrandt ./. Mitglied