Rechtsanwälte Baumgarten Brandt haben im September 2015 eine Klage wegen einer Abmahnung zurückgenommen. Wegen angeblichen Filesharing in einer Tauschbörse des Films „Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag“ hatte die Kanzlei BaumgartenBrandt bereits im Jahr 2010 eine Abmahnung an den Beklagten versendet. Im Abmahnschreiben wurde die Abgabe einer unterschriebenen beigefügten Unterlassungserklärung gefordert. Eine unverzügliche Zahlung des pauschalen Gesamtbetrags von 850,00 Euro auf das Konto der Kanzlei wurde verlangt, um weitere Kosten zu vermeiden.
Nachdem der Verbraucher die geforderten Abmahngebühren nicht zahlte, folgte ein Mahnbescheid. Diesem Schreiben widersprach der abgemahnte Anschlussinhaber innerhalb der gesetzten Frist. Dem Abmahnschreiben nach war die Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Film „Der letzte Auftrag“ der Serie „Die Scharfschützen“ die KSM GmbH.
Mit den vertretenen Anwälten strengte die KSM GmbH danach eine Klage beim Amtsgericht Bielefeld gegen unser Mitglied an. Zu einer mündlichen Verhandlung kam es jedoch hier nicht mehr. Die Klägerin KSM GmbH nahm die Klage vorher zurück. Der Streitwert war in der Höhe von 955,60 Euro vom Amtsgericht festgelegt worden. Die Kosten des Rechtsstreits sind von der KSM GmbH, welche die Abmahnung durch die Kanzlei Baumgarten Brandt an den Verbraucher versenden ließ, zu tragen.
Der Beschluss vom AG Bielefeld, in dem mitgeteilt wurde, dass die Rechtsanwälte Baumgarten & Brandt und deren Mandanten, die Filmproduktions- und Vertriebsfirma KSM GmbH, die Klageschrift zu der Filesharing-Abmahnung zurückgenommen haben, erreichte uns Ende September und trägt das Aktenzeichen 42 C 933/14.
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Kommentare zu Beschluss: RAe Baumgarten & Brandt / KSM GmbH ./. Mitglied