Für unsere Mitglieder konnten wir nunmehr die ersten Erfolge rund um die Flat Mining PLC erreichen: Banken, die in die Transaktionen an die inzwischen gelöschte Firma involviert waren, haben einen Prozentteil des Schadens erstattet. Zwar ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, beweist aber die vom Verbraucherdienst vertretene Auffassung, dass Banken bei Erkennbarkeit von dubiosen Zahlungsgeschäften, die unter das Geldwäschegesetz fallen könnten, aufmerksam sein müssen und ggf. auch in der Haftungsverantwortung stehen könnten. Hierüber hatten wir bereits berichtet.
Es zeigt sich wieder, dass man auch bei schwierigen Fällen nicht locker lassen darf und der Blickwinkel breit genug ausgewählt sein muss. Die besagte Firma Flat Mining PLC soll laut Companies House am 07.12.2021 aufgelöst worden sein – wir hoffen, dass betroffene Verbraucher in der Zukunft besser und direkter vor möglichen Anlagebetrug geschützt werden können. Besonders dann, wenn es um noch recht „unbekannte“ Anlagemöglichkeiten wie Krytowährungen geht.
An dieser Stelle möchten wir erneut auf die folgende Checkliste hinweisen, die vor dem Investment in Bitcoins und Co. beachtet werden sollte.
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In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Verbraucherdienst hilft: Erste Erfolge rund um Flat Mining