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Verbraucherdienst hilft: Erste Erfolge rund um Flat Mining

10.02.22

Für unsere Mitglieder konnten wir nunmehr die ersten Erfolge rund um die Flat Mining PLC erreichen: Banken, die in die Transaktionen an die inzwischen gelöschte Firma involviert waren, haben einen Prozentteil des Schadens erstattet. Zwar ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, beweist aber die vom Verbraucherdienst vertretene Auffassung, dass Banken bei Erkennbarkeit von dubiosen Zahlungsgeschäften, die unter das Geldwäschegesetz fallen könnten, aufmerksam sein müssen und ggf. auch in der Haftungsverantwortung stehen könnten. Hierüber hatten wir bereits berichtet.

Flat Mining PLC – nicht locker lassen

Es zeigt sich wieder, dass man auch bei schwierigen Fällen nicht locker lassen darf und der Blickwinkel breit genug ausgewählt sein muss. Die besagte Firma Flat Mining PLC soll laut Companies House am 07.12.2021 aufgelöst worden sein – wir hoffen, dass betroffene Verbraucher in der Zukunft besser und direkter vor möglichen Anlagebetrug geschützt werden können. Besonders dann, wenn es um noch recht „unbekannte“ Anlagemöglichkeiten wie Krytowährungen geht.

Krypto: Worauf sollten Verbraucher vor der Investition achten

An dieser Stelle möchten wir erneut auf die folgende Checkliste hinweisen, die vor dem Investment in Bitcoins und Co. beachtet werden sollte.

  • Habe ich einen Ansprechpartner vor Ort oder spreche ich nur mit einem Call-Center
  • Gilt deutsches, europäisches oder irgendein Recht
  • Welche Belege für eine wirtschaftliche Tätigkeit gibt es
  • Gibt es seriöse Bilanzen oder Vermögensnachweise samt Prüfzertifikaten
  • Ist mein Geld gegen Insolvenz gesichert
  • Erfolgt Kommunikation ausschließlich per Telefon und eMail
  • Wie lange gibt es die Firma schon (Handelsregistereintrag und Domainregistrierung prüfen

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