Für unsere Mitglieder konnten wir nunmehr die ersten Erfolge rund um die Flat Mining PLC erreichen: Banken, die in die Transaktionen an die inzwischen gelöschte Firma involviert waren, haben einen Prozentteil des Schadens erstattet. Zwar ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, beweist aber die vom Verbraucherdienst vertretene Auffassung, dass Banken bei Erkennbarkeit von dubiosen Zahlungsgeschäften, die unter das Geldwäschegesetz fallen könnten, aufmerksam sein müssen und ggf. auch in der Haftungsverantwortung stehen könnten. Hierüber hatten wir bereits berichtet.
Es zeigt sich wieder, dass man auch bei schwierigen Fällen nicht locker lassen darf und der Blickwinkel breit genug ausgewählt sein muss. Die besagte Firma Flat Mining PLC soll laut Companies House am 07.12.2021 aufgelöst worden sein – wir hoffen, dass betroffene Verbraucher in der Zukunft besser und direkter vor möglichen Anlagebetrug geschützt werden können. Besonders dann, wenn es um noch recht „unbekannte“ Anlagemöglichkeiten wie Krytowährungen geht.
An dieser Stelle möchten wir erneut auf die folgende Checkliste hinweisen, die vor dem Investment in Bitcoins und Co. beachtet werden sollte.
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In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Verbraucherdienst hilft: Erste Erfolge rund um Flat Mining