Titel: Corona-Kontaktdaten-Listen: Was ist erlaubt?

Corona-Kontaktdaten-Listen: Was ist erlaubt?

25.09.20

Corona-Kontaktdaten, die in Restaurants via Liste aufgenommen und festgehalten werden: Was alles ist erlaubt, was nicht? Wir haben die Rechtslage zusammengestellt.

Nur notwendige Daten dürfen erhoben werden

Letztens bei einem SB-Bäckerei in Nordrhein-Westfalen: Wer dort seinen Kaffee am Tisch trinken möchte, muss seine Kontaktdaten in eine Liste eintragen, in der man auch die vorherigen Besucher lesen und deren Daten erkennen kann. Dieses Verhalten ist unzulässig und verletzt den Datenschutz aller, die ihre Daten eingetragen haben.

Um bei Pandemieausbrüchen die Verfolgung der Erkrankungen zu ermöglichen, werden Corona-Kontaktdaten erfasst. Das heißt, dass nur die notwendigen Daten und auch nur zur Einsicht im Pandemiefall diese Daten erhoben werden dürfen. Weder dürfen Angestellte diese einsehen, um eine Handynummer eines sympathischen Gastes auszuspähen, noch dürfen Kunden dies.

Welche Corona-Kontaktdaten dürfen erhoben werden:

  • Name
  • Telefonnummer
  • Anschrift
  • Datum und Uhrzeit

Dabei ist bereits zweifelhaft, ob im Rahmen der Datensparsamkeit Anschrift UND Telefonnummer erhoben werden dürfen, weil beide Daten nicht erhoben werden müssen. Es reicht aus, potentiell Infizierte entweder per Telefon oder postalisch zu erreichen.

Wie lange dürfen Corona-Kontaktdaten gespeichert sein?

Die Rechtslage ist hier uneinheitlich. Die Speicherung muss mindestens 14 Tage erfolgen wegen der Ansteckungszeit. Manche Bundesländer verlangen aber 4 Wochen. Ein Restaurantbesitzer oder Friseur sollte Sie darauf hinweisen, wie lange er die Daten speichert.

Kann ich die Löschung der Corona-Kontaktdaten verlangen?

Natürlich können Sie nach Ablauf der Fristen die Löschung verlangen. Dies gilt auch, wenn die Daten missbräuchlich einsehbar sind für andere Gäste oder Angestellte oder wenn unnötige Daten (Alter, Geschlecht) erhoben wurden. Solche ohne Rechtsgrund erhobenen Daten sind immer zu löschen.

Darf die Polizei diese Corona-Kontaktdaten einsehen?

Eigentlich nicht. Denn die Daten werden nur für den Corona-Zweck ausgewertet und erhoben. Gleichwohl sollen Bayern und Hamburg bereits Daten nach StPO beschlagnahmt und ausgewertet haben. Wir halten dies zwar für unzulässig, weil ein konkreter ausschließlicher Grund für die Datenerhebung vorliegt. Einen Verstoß hiergegen geltend machen wird aber nur selten von Erfolg gekrönt sein.


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