Global Financial Invest AG – BaFin ordnet Rückabwicklung an

09.10.12

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelte Anfang 2011 gegen Global Financial Invest AG (GFI AG) wegen Betrugs. Das Ermittlungsverfahren wurde auf Grund einer Anzeige eingeleitet, wie ein Pressesprecher damals angab. Verbraucherdienst e.V. Essen nahm damals die strukturelle Vorgehensweise der durchgeführten Einlageschäfte des Unternehmens GFI AG zum Anlass, präventiv über die grundsätzlichen Risiken beim Verkauf von z.B. Lebensversicherungen zu informieren. Mitte 2012 berichtete Verbraucherdienst e.V. erneut über die Global Financial Invest AG. Anlass war das eingegangene informelle Schreiben eines Berliner Rechtsanwaltes in Form einer E-Mail zur Global Financial Invest AG. Dieser informierte Verbraucherdienst e.V. darüber, das nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen GFI AG.

Mit Datum vom 08.10.2012 setzt gleicher Rechtsanwalt (Dr. Schulte, Berlin) Verbraucherdienst e.V. davon in Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Einlagegeschäft der Global Financial Invest AG sowohl untersagt, als auch die (Rück-)Abwicklung bereits getätigter Geschäfte angeordnet hat. Quelle Webseite BaFin

Originaltext E-Mail.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch RA Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte [mailto:xxxxxxxx@dr-schulte.de]
Gesendet: Montag, 8. Oktober 2012 12:26
An: kontakt@verbraucherdienst.com
Betreff: GFI

Global Financial Invest AG (GFI AG) – Geschäftsmodell wird von der Finanzaufsicht BAFin untersagt –

von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin

Die GFI AG, die von Verbraucher- und Anlegerseite immer kritisch begleitet diskutiert wurde, hat eine wichtige Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungssaufsicht erhalten. Aktuell wurde bekannt, dass mit Bescheid vom 22. August 2012  das Geschäftsmodell untersagt wurde. Es wurde angeordnet, die Geschäfte zurückzabzuwickeln. Verantwortlicher Vorstand waren die Herren Michel Szulc und Lucas Kret.

Worum geht es?
Die Global Financial Invest AG bot Anlegern die Übernahme ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an. Die BaFIn erklärt das so: „Der Anleger schloss einen Vertrag mit einem Rechtsanwalt als Treuhänder, damit dieser die Vermögensanlage beendete und den aus der gekündigten Vermögensanlage dem Anleger zustehenden Zahlungsanspruch geltend machen konnte. Der Treuhänder nahm den Geldbetrag für den Anleger in Empfang und leitete ihn vollständig oder zu einem Teil an die Global Financial Invest AG weiter, die die Auszahlung des doppelten, an sie weitergeleiteten Betrages nach Ablauf von sechs Jahren versprach. Alternativ konnte der Anleger („Verkäufer“) auch eine von zwei weiteren Auszahlungsvarianten wählen, die eine Auszahlung des „Kaufpreises“ in monatlichen Zahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die Möglichkeit einer sofortigen Teilauszahlung vorsahen.“

Warum ist das verboten?

Nach der rechtlichen Einschätzung der BaFIN wurde mit dem Geschäft gegen das Bankenrecht verstoßen, weil die Annahme der Gelder ein Bankgeschäft darstellt. Diese Genehmigung lag nicht vor. Anlegerschützer hatten immer wieder die rüden Vertriebsmethoden der GFI AG kritisiert.
Was bedeutet diese Entscheidung für den Kunden?

Die BaFin weiter: „Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Global Financial Invest AG, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Auch soweit die Global Financial Invest AG den Anlegern sogenannte „Rückabwicklungsverträge“ und „Vermögensanlageverträge“ angeboten und mit diesen abgeschlossen hat, hat dies keine Abwicklung bewirkt.

Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Vollziehung der Anordnung, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln, ist bis zur Bestandskraft der Abwicklungsanordnung ausgesetzt.“ Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Schulter von Dr. Schulte & Partner: „Es droht für die Kunden und Anleger der erhebliche Verlust Ihrer Gelder, ähnlich wie bei der SAM AG aus der Schweiz, die auch amtlich geschlossen wurde.“
Was sollte man sonst noch wissen?

Es liegen unbestätigte Hinweise vor, dass von der GFI AG Gelder auf die GFI GmbH, geleitet auch von den Herren Michel Szulc und Lucas Kretohne Rechtsgrund übertragen worden sind.  Hier wird berichtet, dass die Herren Geschäftsführer Szulc und Kret die Vertriebsmitarbeiter auf die Deutsche Beratungsgesellschaft für Immobilen und Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, 60327 Frankfurt am Main übertragen haben sollen.Die gleichen Akteure sollen bereits mit einem weiteren neuen Unternehmen am Immobilienmarkt aktiv sein; die Deutsche Immobilien- und Grundbesitz AG, Vorstand: Michel Szulc und Lucas Kret.
v.S.d.P.:
Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt in Berlin


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