Bei mangelnder Bonität oder Insolvenz der aufkaufenden Gesellschaft liegt das Risiko beim Verkäufer. Bis zu 200 % vom Rückkaufswert einer Lebensversicherung werden zum Teil für den Verkauf der Versicherungspolice von entsprechenden Unternehmen geboten. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt, diese gut zu prüfen.

In letzter Zeit bieten zahlreiche Gesellschaften potenziellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen oder ähnlicher Vermögensanlagen an und lassen sich diese dann abtreten. Der Anleger (Verkäufer der Lebensversicherung) kann dabei meist zwischen verschiedenen Varianten der Zahlung des zunächst nicht ausgezahlten „Kaufpreises“ wählen.

In der Regel wird der „Kaufpreis“ dann über einen Zeitraum mehrerer Jahre in monatlichen Raten oder erst nach Ablauf von mehreren Jahren, teilweise nach Jahrzehnten, in einem Betrag ausgezahlt. Der Sache nach handelt es sich bei solchen Angeboten laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um eine „Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit“ (d.h. eine Annahme rückzahlbarer Gelder im Sinne eines Einlagegeschäfts).

Um diese Art von Geschäft betreiben zu dürfen, ist in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Die BaFin hat in einigen Fällen diese Geschäftspraktiken bereits untersagt.

Wer bereits eine Ratenzahlung hinsichtlich der Auszahlung des Kaufpreises vereinbart hat, oder den Kaufpreis erst in ein paar Jahren vollständig erhalten wird, sollte sich über das Risiko bewusst sein. Denn im Fall mangelnder Bonität oder gar Insolvenz der aufkaufenden Gesellschaft liegt das Risiko beim Verkäufer.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass solche Gesellschaften grundsätzlich nicht von der BaFin beaufsichtigt werden, wie es z.B. bei Banken oder Versicherungen der Fall ist. Mitglied sein heisst -ständig informiert zu sein!

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