Seit einiger Zeit erreichen uns Schreiben, die uns bekannt vorkommen. Sind die Mahnungen der Delta Inkasso von der UGV kopiert? Fake oder seriös: Wer ist die Delta Inkasso?
Alles begann mit einem normalen Anschreiben eines Inkassoinstituts namens Delta Inkasso. Doch beim näheren Hinblick fällt auf, dass bestimmte Worte in Fettdruck erscheinen, (!!!) mehrere Ausrufezeichen in einer Klammer erscheinen und mit Hausdurchsuchungen und Haftbefehl gedroht wird. Der Texttyp ist dabei bekannt, denn denselben Wortlaut, die genau selben Fettdrucke und Ausrufezeichen enthalten neuere Schreiben der UGV Inkasso GmbH aus Harthausen, die schon öfter Gegenstand unserer Berichterstattung war.
Wenn aber Schreiben dieselben Auffälligkeiten beinhalten, dann fragt man sich unwillkürlich: Schreibt hier einer vom anderen ab?
Schreiben der UGV sehen so aus (auszugsweise):
… wie Sie wissen, vertreten wir die FKH OHG in o.g. Forderungssache gegen Sie. Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Damit kann gegen Sie 30 Jahre lang (!!!) vollstreckt werden (Vermögensauskunft, Gerichtsvollzieher, Lohn-, Konto- und Taschenpfändungen, Hausdurchsuchungen, ggf. sogar Haftbefehl usw.)! Abgesehen von dem damit für Sie verbundenen Ärger steigt Ihre Schuld ständig weiter an. (…)
Anschreiben der UGV Inkasso
So formuliert es die Delta Inkasso:
… wie Sie wissen, vertreten wir Paij Service GmbH in o.g. Forderungssache gegen Sie. Die Forderung ist rechtskräftig tituliert. Damit kann gegen Sie 30 Jahre lang (!!!) vollstreckt werden (Vermögensauskunft, Gerichtsvollzieher, Lohn-, Konto- und Taschenpfändungen, Hausdurchsuchungen, ggf. sogar Haftbefehl usw.)! Abgesehen von dem damit für Sie verbundenen Ärger steigt Ihre Schuld ständig weiter an. (…)
Anschreiben der Delta Inkasso
Doch handelt es sich deshalb um einen Fake? Hat jemand ein Inkassoschreiben dreist kopiert, um Menschen abzuzocken? Unsere Erfahrungen mit Delta Inkasso aus Ludwigshafen zeigen:
Mitnichten. Denn die Delta Inkasso ist ebenso wie die UGV Inkasso registriert als Inkassodienstleister. Beide Firmen dürfen daher Forderungen von Fremden beitreiben. Man mag darüber diskutieren, ob die Ankündigungen im Schreiben alle richtig sind und ggf. als Drohungen zu werten sind. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es sich um ein ernstzunehmendes Forderungsschreiben handelt. Scheuen Sie sich nicht, die beiden Inkassodienstleister aufzufordern, die Pflichtangaben gem. §11a RDG zu geben und eine Kopie des Forderungstitels zur Verfügung zu stellen. Einfach wegwerfen sollten Sie diese Schreiben jedenfalls nicht.
Für die Gleichheit der Schreiben gibt es daher wohl den einfachen Grund: Man kennt sich in der Branche. Doch durch Kopien wird ein solches Schreiben weder besser noch richtiger: Zwar kann man 30 Jahre vollstrecken, aber auch in die Insolvenz gehen. Zwar kann es Haftbefehle und Hausdurchsuchungen geben, aber nur selten und nur, wenn man nicht mitwirkt und Termine des Gerichtsvollziehers ignoriert. Seriöser wäre es daher, richtig auf diese Möglichkeiten hinzuweisen ohne Verkürzungen.
Massiven Druck bieten staatliche Organe übrigens nicht: Wer kein Geld hat, der muss auch die Drohkulisse eines Inkassoinstituts nicht fürchten. Einem nackten Mann kann man nämlich nicht in die Tasche fassen, egal ob UGV oder Delta Inkasso.
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Finger weg davon. Ich habe nur auf das Video gedrückt und jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, welche ich definitiv… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe bei der Master-Life-Akademie aus einer Webseite von Marko Slusarek im November 2023 zwei Programme bestellt. AB Mastersystem 2.0… .ganzen Kommentar lesen..
Hallo zusammen, leider bin ich gerade auch darauf reingefallen. Was kann ich jetzt am besten tun? .ganzen Kommentar lesen..
Debitor Inkasso war schon in Verbindung mit pvz Stockelsdorf aktiv.absurde Zeitschriften Abo.z.Z.mischt Debitor .. Lebensfreunde .pv..mit .ist eine Strafanzeige angebracht? .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Fake oder seriös: Wer ist die Delta Inkasso?
Carsten D. schreibt :
UGV Inkasso und Delta Inkasso kennen sich nicht nur, sie gehören beide zum „Volandt-Clan“ (UGV = Unternehmens Gruppe Volandt).
Ob die Forderung nun berechtigt ist oder nicht (zumeist ist sie es bei den beiden „Kandidaten“ eben nicht)… Ich frage mich bei den Vorlagen-Anschreiben im Massen-Inkasso, wie die es wagen, die durchschnittliche Gebühr von 1,3 nach RVG zu verlangen..? Ein Satz von 0,3 wäre hier angebrachter. Und ich kann nur jedem Betroffenen raten, sich mal mit einer „negativen Feststellungsklage“ zu befassen… 😉 … das hilft in vielen Fällen!
Sandor-Csaba Bota schreibt :
Die Hauptforderung beträgt EUR – 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen.
Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR – 23,88.
Auskunftgebühren EUR -11,90. Inkassogebühren -27,00.
Auslagepauschale EUR- 5,40. Mehrwertsteuer EUR – 6,16.
Gesamtforderung: – 91,05 EUR
Was stimmt hier nicht?
Sunna schreibt :
Tja, es ist nur nie jemand zu erreichen und der Rückrufservice geht auch nicht.