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EBVZ Verlag für elektronische Medien Melle

13.11.15

Auf der Website ebvz.de wird ein elektronischen Branchenverzeichnis von der Inhaberin Frau Vanessa Gambietz betrieben. Laut eigenen Angaben bietet das Branchenbuch Gewerbetreibenden eine kostengünstige Art Firmen im Internet bekannter zu machen. So soll über einen Eintrag der Kundenstamm vergrößert werden. Verbraucherdienst e.V. fragt sich jedoch, ob die Kosten eines Vertrages im Verhältnis zum Nutzen stehen.

Um sich einen Überblick zu verschaffen und eine Antwort auf die Frage zu geben, ob sich ein Eintrag lohnt, können Sie folgendes überprüfen: Geben Sie einige der Namen aus den rotierenden Anzeigen von der Website des Medien-Verlag Melle in verschiedenen Suchmaschinen ein. Bei Google und Co. sollten Sie eine Prüfung der Rankings im Inkognito bzw. privaten Fenster vornehmen. Dadurch werden die Platzierungen nicht durch vorherige Suchen oder Webseitenbesuche beeinflusst.

Bild EBVZ rotierende Anzeigen
Rotierende Anzeigen der EBVZ

 

Als der Verbraucherdienst e.V. die Platzierung in den Google-Ergebnissen überprüfte waren die Ergebnisse ernüchternd. Ebenfalls waren wir von der Darstellung der Adressen ein wenig überrascht. Es wurde Flash eingesetzt. Dies gilt im Allgemeinen als nicht ganz optimal bei modernen SEO-Maßnahmen, seitdem weder Google noch Apple die Technik mehr auf mobilen Geräten fördert.

Die Leistungen und Verträge, die Vanessa Gambietz mit Ihrem Unternehmen anbietet sind vollkommen legitim. Es kann ja jeder überlegen, ob sich ein Branchenbucheintrag für die eigene Firma lohnt. Problematisch ist, wenn ein Vertrag mittels Cold Call zustande kommt, dies wäre ein Grund für eine Anfechtung durch einen Anwalt.

Erfahrungen

Die EBVZ ist im Internet ein viel diskutiertes Thema. Die Erfahrung mit dem Branchenbuch ist für viele Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler zwiegespalten. Beim Verbraucherdienst e.V. liegen ungewöhnlich viele Beschwerden vor. Daher ist unser Verein der Auffassung, dass man schon beim sogenannten Datenabgleich mit der EBVZ das Telefonat beenden sollte. Einige Angerufene machen sich Ihren Ärger über die EBVZ in Internet-Foren Luft.

Folgt man den Berichten, so kann es verständlich sein, warum so viele den Vertragsabschluss bereuen. Uns liegen Aussagen vor, dass trotz großer Skepsis gegenüber kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen den Vertragsinhalten zugestimmt wurde.

Unternehmer berichten von Mitteilungen durch EBVZ, dass der Betrieb erfolgreich in das EBVZ-Branchenbuch aufgenommen wurde. Die Rankings wären sehr gut. Sollte einem kostenpflichtigen Vertrag nicht zugestimmt werden, müsste mit einer schlechteren Platzierung gerechnet werden. Bitte stimmen Sie keiner Tonbandaufnahme zu, falls Sie den Vertrag nicht wünschen. Den Inhalt der Aufzeichnung lässt sich schwer wiederlegen.

 

EBVZ Audio Aufzeichnung

 

Verbraucherdienst e.V. warnt vor unerwünschten Anrufen und Faxen von Branchenverzeichnissen. Durch geschickt platzierte Wörter auf einem Formular wird der Empfänger dazu verleitet einen Vertrag zu unterschreiben. Bei Cold Call werden Selbständige und Freiberufler mit einem Anruf mit dem Angebot überrascht. Auch die EBVZ samt der Betreiberin Vanessa Gambietz trat bei derartigen Vertragsabschlüssen bereits in Erscheinung.

Rechnung

Etwa vier Tagen nach telefonischem Vertragsabschluss erhalten die zuvor Angerufenen eine Rechnung. Bei unseren Mitgliedern war die Überraschung groß, da sie die Kosten während des Anrufes nicht realisieren konnten. Ob der Verkaufsprofi von der EBVZ – Verlag für elektronische Medien Melle – bewusst die Beträge verwirrend wiedergab, kann leider nicht geklärt werden.

Verwirrend kann auch die unterschiedliche Nennung von Netto und Bruttobeträgen sein. Verwechselt wurden auch Kosten pro Jahr mit der gesamten Laufzeit. In einem Einzelfall kann dies durchaus mal vertauscht werden. Bei massiven Protesten, kann sich jeder selber ein Bild machen. Die EBVZ teilt hierzu jedoch mit „Zunächst möchten wir uns ganz eindeutig von der Unterstellung der arglistigen Täuschung distanzieren.“

EBVZ Rechnung

Rechnung und Preise

Preise

In einer uns vorliegenden Rechnung vom November 2014 kostet ein Eintrag „Business“ für die Dauer von 36 Monate 1035,00 EUR. Ein Sondernachlass auf dem Normalpreis von 435,00 EUR wird gewährt. Das macht Netto einen Betrag von 600 EUR. Dazu kommen noch 19% Mehrwertsteuer. Insgesamt ist damit ein Betrag von 714,00 EUR zu zahlen.
In einem aktuelleren Schreiben vom Februar 2015 beläuft sich der Rechnungsbetrag auf 830,62 EUR.

In anderer Rechnung von August 2015 wird für ein 12-monatigen Eintrag „Business“ wird ein Betrag von 420,00 EUR berechnet. Abzüglich Sondernachlass 120,00 EUR plus 19 % MwSt. sind für ein Jahr 357 EUR fällig.

Auffällig ist, dass der Rabatt in verschiedenen Rechnungen anders ausfällt. Warum die Beträge sich ändern, konnte nicht nachvollzogen werden.

Sollten Sie den Betrag nicht zahlen bekommen Sie nach den uns vorliegenden Informationen schon bald eine Mahnung. Die Mahngebühren betragen in diesen Fall 5,00 Euro. Wird auch diese Mahnung nicht gezahlt kann eine Klage folgen.

Vertrag

Widerrufsrecht

Anders als Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht bei abgeschlossenen Verträge für Gewerbetreibende und Freiberuflern nicht zu. Auch wenn viele Kleinunternehmer auf einen Verbraucherschutz hoffen, ist dies nicht immer möglich.

Kündigung

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt eine Kündigung grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein. Bitte heben Sie die Unterlagen für den Fall auf, dass der Erhalt abgestritten wird. Eine mündliche Kündigung wird in der Regel nicht akzeptiert.

Automatische Vertragsverlängerung

Wird der Vertrag nicht 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages gekündigt, wird eine neue Zahlung für 12 Monate zum Standardpreis fällig. Inklusive der einmalig zu gebuchten Optionen. Das geht aus den AGBs mit dem Stand vom November 2015 unter Verlängerung des Vertrages hervor.

Bei Nichtzahlung der Rechnung

Letzte Zahlungsfrist

Die Inkassoabteilung des Verlags für elektronische Medien räumt Ihnen eine letzte Zahlungsfrist ein:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nach Fristablauf die angemahnte Forderung zur Realisierung an das Inkassounternehmen – EUROTREUHAND-INKASSO- übergeben“. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt, wenn Sie den Vertrag als aufgezwungen empfinden, schon früher den Vertrag anzufechten.

Inkasso

EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln versendete Zahlungsaufforderungen für das Branchenverzeichnis der Firma für elektronische Medien Melle. Das Inkassounternehmen wäre beauftragt worden, die Forderung einzuziehen. Weiterhin heißt es in dem Schreiben von Anfang 2014:

„Hinweis zu Negativeinträgen in Bonitätsdatenbanken! Bitte reagieren Sie rechtzeitig, das wir überfällige, nicht strittige Forderungen gegeben falls an Auskunfteien und an unsere Schuldner-Datenbank übermitteln.“ Für Unternehmen kann sich ein Schufaeintrag dramatisch bei kurzfristigen finanziellen Engpässen auswirken.

Klage

Verbraucherdienst e.V. ist bekannt das EBVZ die geltend gemachten Rechnungen gerichtlich einklagen lässt. Der Prozessbevollmächtigte in der hier bekannten Klage war die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider aus Siegburg.

Urteile

Gerichtsurteile gegen verschiedene Branchenbücher finden Sie auf der Website des Verbraucherdienst e.V. Zu diesem Thema gehören auch Klagen, die wegen Verträgen durch Cold Call entstanden sind.

Die Anwälte vom Verbraucherdienst e.V. setzten sich bereits für Mitglieder ein. Wir recherchieren für Sie und informieren. Mitglied sein heißt ein Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Wenn Sie Anmerkungen oder interessante Neuigkeiten für uns haben, lassen Sie es uns Wissen.

Nutzen Sie die Kommentarfunktion unter diesen Beitrag oder senden Sie uns eine Email. Zu einem vertraulichen Gespräch oder Fragen rufen Sie uns einfach an. Vielen betroffenen Mitgliedern haben wir nicht nur in einem Fall geholfen.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen nach.

 


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

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Kommentare zu EBVZ Verlag für elektronische Medien Melle

24. Januar 2016 um 16:58 Uhr
Andreas Dick schreibt :

Wenn Sie Ihr Geld verantwortungsvoll für Ihre Werbung einsetzen wollen, ganz bestimmt nichts an diese windige Firma zahlen. Schauen Sie sich die sogenannten Leistungen an, das kann jedes Gratis-Verzeichnis besser. Und die Masche mit den ungewollten Vertrags-Verlängerungen (für noch gar nicht existierende Verträge!) ist in den Augen vieler Unternehmer im DACH Raum betrügerisch. Wir haben auf die Mahnungen mit einer Strafanzeige reagiert, die noch weiter läuft.