Vorläufiges Zahlungsverbot

25.09.20

Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist in der Zwangsvollstreckung ein beliebter Weg, um den Schuldner unter Druck zu setzen. Per einfacher Zustellung durch Gerichtsvollzieher wird einer Bank oder einer anderen Person verboten, Guthaben auszubezahlen. Hierfür ist kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig, so dass es schnell und kosteneffektiv greift.

Ein vorläufiges Zahlungsverbot verliert automatisch nach vier Wochen seine Wirkung, wenn nicht rechtzeitig ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt wird.

Er ist für Inkassounternehmen eine günstige Möglichkeit, Leidensdruck beim Schuldner aufzubauen.

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