Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist in der Zwangsvollstreckung ein beliebter Weg, um den Schuldner unter Druck zu setzen. Per einfacher Zustellung durch Gerichtsvollzieher wird einer Bank oder einer anderen Person verboten, Guthaben auszubezahlen. Hierfür ist kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig, so dass es schnell und kosteneffektiv greift.
Ein vorläufiges Zahlungsverbot verliert automatisch nach vier Wochen seine Wirkung, wenn nicht rechtzeitig ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt wird.
Er ist für Inkassounternehmen eine günstige Möglichkeit, Leidensdruck beim Schuldner aufzubauen.
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Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Vorläufiges Zahlungsverbot