Inkassozulassung

24.09.20

Inkassozulassung ist umgangssprachlich für die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Geregelt sind die Voraussetzungen im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz).

Die Voraussetzungen für die Registrierung:

  1. Besondere Sachkunde, die nachgewiesen werden muss bei Registrierung
  2. Zuverlässigkeit, also nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und geordnete Vermögensverhältnisse (keine Insolvenz) 
  3. Registrierung beim für sie zuständigen Registergericht
  4. Die anfallenden Gebühren müssen beglichen werden.

Wenn eine Firma, eine juristische Person als Inkassodienstleister tätig sein möchte, muss eine Person mit besonderer Sachkunde (sogenannte qualifizierte Person), in der Regel ein Rechtsanwalt, weisungsfrei und vertretungsbefugt tätig sein.

 

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