Das Rechtsdienstleistungsregister ist eine Online-Plattform der Justizbehörden. Es informiert darüber, ob Personen oder Firmen die Erlaubnis haben, Inkassodienstleistungen zu erbringen (Inkassozulassung). Nur mit einer dortigen Registrierung (an die verschiedene Voraussetzungen geknüpft sind) ist es zulässig, Inkasso zu betreiben.
Die Suchmaschine der Onlineplattform ist nicht sehr zuverlässig, so dass Ergebnisse mit vorsichert zu geniessen sind (wenn sie zu keinem Ergebnis führen). Ein Leerzeichen kann hier schon den Unterschied machen.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
War heute bei Fressnapf für genau 11 Minuten einkaufen. Hab vergessen die Parkscheibe in die Frontscheibe zu legen. Nach dem… .ganzen Kommentar lesen..
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Rechtsdienstleistungsregister