Eine Forderungsaufstellung ist quasi ein Konto für einen Gläubiger. In dieses wird bei einer rechtskräftig festgestellten Schuld die Hauptsache, alle Zinsen, Ausgaben, Kosten, aber auch Zahlungen usw. eingebucht. Sie ist von zentraler Bedeutung in der Zwangsvollstreckung. Steht ein Forderungskonto auf „Null“, ist die Forderung erledigt und der Titel muss an den Schuldner herausgegeben werden. Ist das Forderungskonto nicht auf „Null“, sind noch Beträge offen und zu begleichen.
Die Forderungsaufstellung sollte intensiv geprüft werden, weil es hier oft zu Fehlern kommt.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Forderungsaufstellung