Der Verbraucherdienst e.V. rät bei unerwünschten Werbeanrufen zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Das Amt kümmert sich im Rahmen des Verbraucherschutz um die weiteren Schritte zur Unterlassung, was ein wichtiger Beitrag zum Schutz gegen Abzocke ist.. Wem mittels unerwünschter Telefonwerbung beispielsweise Gewinne oder günstige Handy-Tarife versprochen werden, sollte sich die Nummer des Anrufers aufschreiben.
Weiterhin sollte nach dem Namen des Anrufers, Adresse und genauer Firmenbezeichnung gefragen werden. Auf keinen Fall sollte man sich in Gespräche verwickeln lassen. Für den Fall das dies doch geschieht, wehrt man sich am besten mit der „Roger-Methode„. Die Anrufnummer sollte der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Insbesondere die Kontaktaufnahme mit der Bundesnetzagentur wird auch von der Verbraucherzentrale empfohlen. Mitglied sein heißt-Rundum für Sie da zu sein!
Informativ zu diesem speziellen und anderen Themen ist die Webseite der Bundesnetzagentur allemal.
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